Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
2.775 von insgesamt 34.869 Unfällen im Straßenverkehr passierten unter Alkoholeinfluss. Das ist der höchste Anteil seit Beginn der digitalen Aufzeichnungen 1992.