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Casinopension durfte nicht gekürzt werden
Allgemein / 05.12.2024 • 17:00 Uhr

Casinopension durfte nicht gekürzt werden

Arbeitsgericht untersagte Kürzung der Betriebspension um 30 Prozent, weil wirtschaftliche Lage der Casinos Austria AG nicht gefährdet ist. Feldkircher Urteil ist nicht rechtskräftig.