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Erfrorene Finger sind nicht unfallversichert
Vorarlberg / 25.03.2024 • 22:00 Uhr

Erfrorene Finger sind nicht unfallversichert

Die erfrorenen Finger eines Bergsteigers mussten teilamputiert werden. Seine Unfallversicherung muss nichts bezahlen, weil kein Unfall vorliegt, urteilte auch das Berufungsgericht.