Im Rahmen der NEUE-Serie „Drei Fälle mit…“ schildert der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling unter anderem, warum er im Jahr 2000 die Bundesrepublik Deutschland und Belgien klagte.
Der Flüchtlingsstatus kann laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs aberkannt werden, wenn der Betroffene eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.