Allgemein / 11.08.2024 • 10:00 Uhr Bestätigt: Spital haftet für Schäden bei Geburt Auch Berufungsgericht verpflichtet Krankenhaus wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro an schwerbehinderten 7-Jährigen.