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Den Arbeitgeber erst beklaut, dann verklagt
Vorarlberg / 06.02.2025 • 12:23 Uhr

Den Arbeitgeber erst beklaut, dann verklagt

Ein Mitarbeiter forderte in einem Arbeitsprozess vergeblich seinen ausständigen Lohn. Die Schadenersatzansprüche des Ex-Arbeitgebers übersteigen jedoch Entgeltforderung.