Missbrauch in Asylheim: Alle Angeklagten weisen Vorwürfe zurück

Am Freitag voraussichtlich Urteil in Schöffenprozess gegen sechs Afghanen um angeklagten sexuellen Missbrauch von betrunkener Frau in Bludenzer Flüchtlingsheim.
Jeweils wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person müssen sich sechs angeklagte Afghanen seit Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch verantworten. Staatsanwältin Julia Berchtold wirft den Untersuchungshäftlingen vor, zwischen 21. und 24. Februar 2022 eine stark alkoholisierte und daher wehrlose Frau unter Ausnützung ihres Zustands in einem Bludenzer Flüchtlingsheim schwer missbraucht zu haben. Die Frau sei durch den von mehreren Männern begangenen Missbrauch in besonderer Weise erniedrigt worden, so die öffentliche Anklägerin. Deshalb erhöht sich der Strafrahmen für den Fall von Schuldsprüchen im Sinne der Anklage von 1 bis 10 auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis.
Vier der sechs Angeklagten vorbestraft
Am Mittwoch fanden die Einvernahmen der Angeklagten im Alter zwischen 23 und 57 Jahren statt. Alle sechs Angeklagten, von denen vier vorbestraft sind, sagten, sie seien nicht schuldig. Sie hätten mit der 44-jährigen Frau einvernehmlichen oder keinen Geschlechtsverkehr gehabt. Staatsanwältin Berchtold verwies aber auf Aussagen der Frau, die mehreren Angeklagten mitgeteilt habe, dass sie keinen Sex mit ihnen haben wolle, und auf DNA-Spuren der sechs Angeklagten im Intimbereich der Frau. Eine weitere DNA-Spur stamme von einem siebten, noch unbekannten Täter.
Richterin Silke Sandholzer will als Vorsitzende des Schöffensenats das Urteil am zweiten Prozesstag am Freitag verkünden. Zuvor sollen am Freitag psychiatrische und gerichtsmedizinische Gutachten erörtert und die Frau per Videokonferenz befragt werden.
Zimmer in Flüchtlingsheim angeboten
Der 52-jährige Drittangeklagte traf nach Darstellung der Staatsanwältin im Dornbirner Bahnhof auf die auf dem Boden liegende stark alkoholisierte und verletzte Frau. Sie wurde nach Angaben der Anklägerin zuvor von ihrem Unterländer Freund nach einer tätlichen Auseinandersetzung vor die Tür gesetzt und wegen ihrer starken Alkoholisierung von einem Obdachlosenheim abgewiesen. Demnach bot der Afghane der 44-Jährigen einen Schlafplatz in Bludenz im Zimmer eines afghanischen Freundes in einem Flüchtlingsheim an.
Nach der gemeinsamen Zugfahrt nach Bludenz durfte sie sich im Heimzimmer des 26-jährigen Erstangeklagten auf eine Matratze legen. Dort wurde die stark alkoholisierte Frau, so die Anklage, von den sechs angeklagten Afghanen nacheinander schwer missbraucht, vom 57-jährigen Zweitangeklagten sogar am nächsten Tag erneut.