Auto auf Skipiste: danach Widerstand

Milde Geldstrafen: Zwei Betrunkene verletzten und bedrohten Polizistinnen und beschädigten Dienstauto.
Der alkoholisierte 21-Jährige geriet nach einem Lokalbesuch am 4. Jänner gegen Mitternacht mit seinem Auto in Zürs bei der Talstation der Trittkopfbahn auf die Skipiste, wo das Fahrzeug stecken blieb. Der Pkw-Lenker verweigerte danach einen Alkoholtest. Er und sein ebenfalls alkoholisierter, 19-jähriger Beifahrer bedrohten und beschimpften die von Passanten herbeigerufenen Polizisten, woraufhin die beiden Unterländer festgenommen wurden. Bei der Festnahme wurde eine Polizistin geschlagen und verletzt.
Eine andere Polizistin wurde während der Fahrt mit dem Polizeiauto zum Polizeianhaltezentrum Bludenz getreten und verletzt. Einer der Beschuldigten beschädigte die Tür des Dienstfahrzeugs mit einem Tritt.
Schuldig gesprochen
In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurden die zwei Angeklagten am Dienstag wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, tätlichen Angriffs auf eine Beamtin, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Beamtenbeleidigung schuldig gesprochen. Der Autolenker wurde zu einer Geldstrafe von 960 Euro (120 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt, sein Beifahrer zu einer Geldstrafe von 600 Euro (120 Tagessätze a’ 5 Euro). Das milde Urteil, mit dem die Angeklagten und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Mildes Urteil
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängten Geldstrafen entsprechen zwei Monaten Haft. Die Sanktionen fielen milde aus, weil die Angeklagten unbescholten, geständig und wegen der Alkoholisierung vermindert zurechnungsfähig waren und den verletzten Polizistinnen bereits Schmerzengeld bezahlt haben. Die niedrigen Geldstrafen scheinen nicht im Leumundszeugnis auf. Die Verteidiger Dominik Heimbach und Alexander Wirth beantragten vergeblich Diversionen, mit denen ihren Mandanten eine Vorstrafe erspart geblieben wäre.