Mieter steckte Zimmer in Brand

Teilbedingte Haftstrafe: Vorbestrafter 20-Jähriger zündete laut Urteil in Lustenauer Mehrparteienhaus seine Wohnung an. Zudem brach er ein und verkaufte Drogen.
Wegen versuchter Brandstiftung, versuchten Einbruchsdiebstahls und unerlaubten Umgangs mit Suchtgift wurde der vorbestrafte 20-Jährige am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. 14 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schadenersatz hat der Angeklagte der anwaltlich von Christoph Dorner vertretenen Feuerversicherung 21.700 Euro zu bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen belief sich auf null bis zehn Jahre Gefängnis. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter sah davon ab, den Angeklagten ursprünglich bedingt gewährte 120 Tagessätze aus einer Vorstrafe von 2022 wegen Einbruchsdiebstahls bezahlen zu lassen.
80-köpfige Feuerwehr im Einsatz
Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte am Sonntagvormittag des 9. Jänner 2022 sein Zimmer im Dachgeschoss eines Lustenauer Mehrparteienhauses an vier Stellen mit einem Brandbeschleuniger in Brand gesteckt. Die 80-köpfige Lustenauer Feuerwehr konnte den Zimmerbrand löschen und ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen verhindern.
Unglaubwürdig
Verteidiger Gernot Klocker beantragte einen Freispruch mangels Beweisen für die Schuld seines Mandanten. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe das Feuer nicht gelegt und sei zur Brandzeit in Dornbirn gewesen. Vor dem Haftrichter hatte der im Oktober 2022 insgesamt 15 Tage lang in Untersuchungshaft einsitzende Beschuldigte gesagt, er habe das Feuer mit einer vergessenen brennenden Zigarette fahrlässig verursacht. Zu diesem falschen Teilgeständnis habe ihm sein damaliger Verteidiger geraten. Der Dornbirner Rechtsanwalt bestritt dies als Zeuge vor Gericht. Mit seiner wechselnden Verantwortung habe sich der Angeklagte unglaubwürdig gemacht, sagte Richter Gschwenter in seiner Urteilsbegründung.
Zugegeben hat der Angeklagte, dass er im März 2022 an seinem früheren Arbeitsplatz in einem Höchster Sportwettenlokal versucht hat, einen Standtresor mit Tritten zu öffnen. Geständig war der Drogenkonsument auch zum Vorwurf, er habe 100 Gramm Cannabis gekauft und dann weitergegeben.