Sieben Faustschläge ins Gesicht: Haft

Vorbestrafter 28-Jähriger verletzte in Diskothek 53-Jährigen schwer. Während Verhandlung verließ er den Gerichtssaal. Ein Mitangeklagter versetzte dem Opfer zwei Faustschläge.
Die beiden geständigen Angeklagten aus dem Bezirk Bludenz versetzten im Oktober 2022 einem anderen Gast in einer Bludenzer Diskothek neun Faustschläge ins Gesicht. Dadurch erlitt der 53-Jährige unter anderem einen Kieferbruch und damit eine schwere Verletzung.
Unbedingt 5 Monate
Wegen schwerer Körperverletzung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Erstangeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Der 28-jährige Arbeiter hat zwei einschlägige Vorstrafen und war für sieben Faustschläge verantwortlich.
Die ersten zwei Faustschläge hat der 27-jährige Zweitangeklagte dem Opfer verpasst. Der Arbeiter mit einer Vorstrafe kam wegen schwerer Körperverletzung mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1920 Euro (240 Tagessätze zu je 8 Euro) davon.
Die beiden Angeklagten haben dem Geschädigten als Teilschadenersatz 1700 Euro zu bezahlen und ein Antigewalttraining in Anspruch zu nehmen, der 28-Jährige auch Bewährungshilfe. Die jungen Männer waren mit dem Urteil einverstanden, das aber nicht rechtskräftig ist, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Julian Fettner ging letztlich doch nicht von der angeklagten absichtlichen schweren Körperverletzung aus. Dafür hätte die Strafdrohung ein bis zehn Jahre Haft betragen. Mildernd gewertet wurden die Geständnisse und die Provokation durch das Tatopfer. Die Angeklagten sagten, sie hätten zugeschlagen, nachdem der ihnen nicht bekannte Betrunkene ihre Köpfe gegeneinander geschlagen habe.
Angeklagter verließ Gerichtssaal
Während des Schlussplädoyers der Staatsanwältin sprang der Erstangeklagte mit einem lauten Geräusch von seinem Stuhl auf. Die Anwesenden erschraken und befürchteten für einen Moment, der wütende 28-Jährige könnte jemanden schlagen. Der junge Mann sagte erneut, die Anklage gegen ihn sei „ein Witz“, weil er sich ja nur gewehrt habe, wenn auch zu heftig. Er verließ den Gerichtssaal und wurde zwei Minuten später von seinem Verteidiger zurückgeholt. Der jähzornige Oberländer entschuldigte sich für sein Fehlverhalten während der Gerichtsverhandlung.