Vorarlberg

Einbrecher im Haus des pensionierten Polizisten

22.04.2023 • 07:00 Uhr
Acht Monate Gefängnis für Einbruchsdiebstahl und schwere Sachbeschädigung. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Acht Monate Gefängnis für Einbruchsdiebstahl und schwere Sachbeschädigung. Klaus Hartinger

Acht Monate Haft für einschlägig vorbestraften 38-Jährigen, der Zigarettenkippe vor Haus des Geschädigten zurückließ und an anderem Tatort seine Geldtasche mit Dokumenten.
 

An drei Tatorten beging der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in jener Nacht im Juni 2022 in einer Hofsteiggemeinde Straftaten. Demnach brach der Arbeitslose im Wohnhaus eines pensionierten Polizisten einen Schlüsselkasten auf, entwendete Schlüssel, einen Bergkristall und einen Kranz mit der Aufschrift „Herzlich willkommen“. In einer Wasserpfütze neben dem Haus des Ex-Polizisten wurde eine Zigarettenkippe mit DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt.

Für Geldtasche bedankt

Vor dem Eingang eines Unternehmens beschädigte der 38-Jährige nach Ansicht der Richterin eine Metallstele und verlor seine Geldtasche mit verschiedenen Bezahl- und Ausweiskarten. Bei der polizeilichen Einvernahme machte der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen keine Angaben. Er bedankte sich dafür, dass die Polizei ihm seine Geldtasche mit den Karten übergab.

Auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes nahm der Angeklagten laut Urteil bei einer Tankstelle einen Feuerlöscher und versprühte den Inhalt. Dort versuchte er nach Überzeugung der Strafrichterin, in ein Gartenhaus einzubrechen und in geparkte Autos einzusteigen. Bei manchen Taten auf dem Parkplatz wurde der Angeklagte von Überwachungskameras gefilmt.

Acht Monate Gefängnis

Wegen Einbruchsdiebstahls und schwerer Sachbeschädigung wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Strafverhandlung fand in Abwesenheit des unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten statt. Deshalb durfte der Angeklagte strafrechtlich nicht zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden.

Im Zweifel ging Richterin Sabrina Tagwercher nicht davon aus, dass der Angeklagte sich mit einem Einbruch Zugang zum Wohnhaus des früheren Polizisten verschafft hat, sondern über die offene Haustür. Der Ex-Polizist sagte zwar als Zeuge, die Haustür sei in der Nacht immer verschlossen. Aber ermittelnde Polizisten fanden keine Einbruchsspuren. Deshalb erfolgte der Schuldspruch nicht wegen Einbruchsdiebstahls in eine Wohnstätte mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, sondern wegen Einbruchsdiebstahls  mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft. Denn eingebrochen wurde, da unterscheidet das Strafgesetzbuch, nicht ins Wohnhaus, sondern erst im Wohnhaus.