Vorarlberg

Buben missbraucht: Viereinhalb Jahre Haft

26.04.2023 • 08:30 Uhr
Viereinhalb Jahre Haft für den Missbrauch von fünf Buben. <span class="copyright">Shutterstock</span>
Viereinhalb Jahre Haft für den Missbrauch von fünf Buben. Shutterstock

58-Jähriger missbrauchte oder vergewaltigte fünf Buben. Nach Flucht des Angeklagten erst am Dienstag Berufungsverhandlung, bei der Strafmaß bestätigt wurde.

Der unbescholtene 58-Jährige aus dem Bezirk Bludenz wurde wegen zahlreicher Sexualdelikte rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstag das erstinstanzliche Strafmaß des Landesgerichts Feldkirch vom Juni 2021. In der Berufungsverhandlung wurde den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Fünf Buben missbraucht

Die Richter hielten den Angeklagten im Sinne der Anklageschrift von Staatsanwältin Julia Berchtold für schuldig. Zwischen 1988 und 2014 hat der in der Türkei geborene Österreicher demnach fünf Buben und Burschen im Alter von 8 bis 16 Jahren in Vorarlberg und in Deutschland sexuell missbraucht. Manche der Opfer sind sogar vergewaltigt und schwer missbraucht worden. Bei den Buben und Burschen handelt es sich um drei Neffen und zwei entferntere Verwandte.

Der Angeklagte hat die Opfer nach den gerichtlichen Feststellungen unter dem Vorwand, ihnen auf seiner türkischen Gitarre vorzuspielen oder ihnen Sportunterricht zu geben, in seinen Keller und seinen Schuppen gelockt und sich dort an ihnen vergangen. Zu Übergriffen ist es laut Urteil auch den Wohnorten von Opfern gekommen.

Schuldspruch rechtskräftig

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der geschlechtlichen Nötigung, der Unzucht mit Unmündigen sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten im Februar 2022 zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig.

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch. Seinen Angehörigen wäre aufgefallen, wenn sich der Angeklagte in dem alten Haus der Familie mit Besuchern in den Keller oder in den Schuppen zurückgezogen hätte. Er habe sich selbst davon überzeugt, dass in dem alten Haus Übergriffe nicht unbemerkt erfolgen könnten, sagte Bertsch.

Nach der Verhängung der Freiheitsstrafe am Landesgericht Feldkirch im Juni 2021 wurde der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft genommen. Daraufhin ergriff der türkischstämmige Mann die Flucht. Deshalb konnte die OLG-Verhandlung im April 2022 nicht stattfinden. Der Geflüchtete wurde im März 2023 verhaftet.