Illegale Archäologie: 1300 Ausgrabungen

Diversionelle Geldbußen für zwei Unbescholtene, die wegen Unterschlagung angeklagt waren.
Als illegale Archäologen betätigten sich die beiden angeklagten Vorarlberger. Die zwei Männer aus dem Bezirk Feldkirch gruben nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch zwischen Anfang 2020 und September 2023 mithilfe von Metalldetektoren und anderen Hilfsmitteln in Vorarlberg und Liechtenstein auf fremden Böden rund 1300 archäologische Artefakte aus.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen der Vergehen der Unterschlagung von fremden Gütern im Wert von mehr als 5000 Euro und weniger als 300.000 Euro. Dafür beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Richter Christoph Stadler gewährte den unbescholtenen und Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten am Dienstag am Landesgericht Feldkirch jeweils eine Diversion in Form einer Geldbuße, inklusive Verfahrenskosten.
Vertretbar
Demnach hat der netto 2700 Euro verdienende 44-jährige Erstangeklagte dem Gericht 900 Euro zu bezahlen, der 46-jährige Zweitangeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2000 Euro insgesamt 600 Euro. Damit sollen die Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Die beiden Angeklagten und Staatsanwalt Philipp Höfle waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Die Höhe der Geldbuße sei auch vom Einkommen abhängig, merkte der Strafrichter an. Diversionen seien vertretbar, weil die Schuld nicht als groß zu bezeichnen sei, etwa im Vergleich zu Gewalttaten. In den Geldbußen enthalten sind jeweils 100 Euro für pauschalierte Kosten des Strafverfahrens.
Dem Erstangeklagten wurden im Strafantrag 1233 Unterschlagungen von archäologischen Fundstücken vorgeworfen, dem Zweitangeklagten 160.
Der beschuldigte 44-Jährige machte vor der Polizei keine Angaben. Vor Gericht sagte der Erstangeklagte, er bekenne sich teilschuldig. Er habe einen Fehler gemacht; das werde nie wieder passieren. Der 46-jährige Zweitangeklagte gab zu Protokoll, er sei schuldig.