Vorarlberg

Wieder Haftstrafen für polnische Fahrraddiebe

25.03.2024 • 12:20 Uhr
ABD0003_20230516 – BERLIN – DEUTSCHLAND: ARCHIV – 27.04.2023, Berlin: Das abgeschraubte Rad eines gestohlenen Fahrrads liegt an einem FahrradstŠnder angeschlossen am Gehwegrand. Erstmals seit Jahren ist die Zahl der FahrraddiebstŠhle in Baden-WŸrttemberg wieder gestiegen. (zu dpa ÇFahrraddiebe schlagen wieder hŠufiger zuÈ) Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Peter Kneffel
Die Bande stahl E-Bikes, Mountainbikes und andere Wertsachen. Symbolbild/dpa/Kneffel

Zusatzstrafen für zwei Vorbestrafte, die E-Bikes und Mountainbikes im Wert von 114.000 Euro stahlen.

Die polnische Bande hat nach den gerichtlichen Feststellungen in Vorarlberg, Tirol und Salzburg E-Bikes, Mountainbikes und andere Wertsachen im Wert von rund 154.000 Euro gestohlen.

Für Einbruchsdiebstähle und Diebstähle mit einer Beute von 40.000 Euro wurde ein einschlägig vorbestrafter 45-Jähriger im März 2013 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, ein ebenfalls einschlägig vorbestrafter 42-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Haft.

54 weitere Verbrechen

Beim Schöffenprozess am Montag gaben die beiden Angeklagten weitere 54 Taten mit einem Schaden von 114.000 Euro zu. Dafür wurden Zusatzstrafen verhängt: sechs Monate Haft für den 45-Jährigen und sieben Monate für den 42-Jährigen.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger musste bei der Strafbemessung das vorjährige Urteil berücksichtigen. Denn der Tatzeitraum bewegte sich zwischen August 2022 und Jänner 2023. Damit hätte im März 2023 theoretisch auch schon über die nunmehrige Anklage entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre nach Ansicht der Richter für den 45-Jährigen eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren angemessen gewesen und für den 42-Jährigen von drei Jahren und einem Monat.

Nicht rechtskräftig

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die von Manuela Schipflinger-Klocker und Fatma Islekoglu verteidigten Angeklagten akzeptierten die Entscheidung. Staatsanwalt Hubert Ganner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die Zusatzstrafe fiel für den 42-Jährigen um einen Monat höher aus als für den 45-Jährigen, weil er mehr Taten zu verantworten hatte. Die Vorarlberger Taten betrafen Diebstähle von E-Bikes und Mountainbikes in Schruns im August 2022.