Vorarlberg

Ehefrau gewürgt und mit umbringen gedroht

24.05.2024 • 13:29 Uhr
Ehefrau gewürgt und mit umbringen gedroht
Der Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Symbolbild/Hartinger

Die Strafrichterin ging aber nicht von der angeklagten jahrelangen, intensiver fortgesetzten Gewaltausübung aus.

Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2300 Euro am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro. Die anderen 1800 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Drei Tage Bedenkzeit

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 54-jährige Serbe im November 2023 in der gemeinsamen Wohnung im Unterland seine serbische Gattin gewürgt und ihr dabei Hämatome zugefügt. Demnach hat er ihr danach gedroht, sie umzubringen.

Intensität der Gewalt reicht für angeklagtes Delikt nicht aus

Im Strafantrag wurde dem Angeklagten vorgeworfen, seine Gattin zwischen 2014 und 2023 immer wieder geschlagen, gewürgt und bedroht zu haben. Von der angeklagten fortgesetzten Gewaltausübung ging Richterin Lisa Pfeifer aber aus rechtlichen Gründen nicht aus. Dafür reiche die Intensität der begangenen Taten bei Weitem nicht aus, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Denn die glaubwürdige Zeugin habe angegeben, im Jahr nur wenige Male jeweils geschlagen, gewürgt und bedroht worden zu sein. Verjährt seien ein Faustschlag von 2019 und eine andere Tat mit einer unbekannten Tatzeit, merkte Pfeifer an.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Thomas Kaufmann beantragte einen Freispruch. Die Gattin seines Mandanten versuche, mit falschen belastenden Angaben ihre Position im anhängigen Scheidungsverfahren zu stärken. In der Vergangenheit erfolgte Wegweisungen gegen seinen Klienten seien kein Beweis für tatsächlich erfolgte Gewalttaten.