Frauen im Bus weder verletzt noch belästigt

Rechtskräftige Freisprüche für einen elffach Vorbestraften: Die Strafrichterin war nicht überzeugt davon, dass der 33-Jährige eine Kontrolleurin verletzt und einer 17-Jähriger ans Gesäß gegriffen hat.
Von den Anklagevorwürfen der Körperverletzung und der sexuellen Belästigung wurde der mit elf Vorstrafen belastete und von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Staatsanwältin Melanie Wörle verzichtete auf Rechtsmittel. Deshalb ist das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer rechtskräftig.
Zwei Vorwürfe
Angeklagt waren zwei Vorfälle in einem öffentlichen Bus in Dornbirn. Im Strafantrag wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe im Jänner einer 17-Jährigen ans Gesäß gegriffen. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem 33-Jährigen vor, er habe im März eine Fahrscheinkontrolleurin mit beiden Händen an Oberarmen und Schultern gepackt und zur Seite geschoben und ihr dabei Prellungen zugefügt.
Die 17-jährige Zeugin sagte im Jänner vor der Polizei, der Beschuldigte habe ihr im Bus ans Gesäß gegriffen und das danach noch weitere Male versucht. Der Unbekannte habe zu ihr gesagt, sie sei schön, und habe auch eklige Dinge zu ihr gesagt. Er habe zudem gesagt, sie solle mit ihm mitkommen.
Angaben des Angeklagten bestätigt
Vor Gericht gab die 17-Jährige am Freitag aber zu Protokoll, er habe ihr nicht ans Gesäß gegriffen und das auch nicht versucht. Er habe ihr mit einer Hand lediglich mehrmals auf einen Oberschenkel geklopft, in der Nähe ihres Gesäßes. Damit bestätigte die Zeugin in der Gerichtsverhandlung die Angaben des Angeklagten.
Richterin Pfeifer sagte in ihrer Urteilsbegründung, sie könne nicht feststellen, was tatsächlich vorgefallen sei. Die Staatsanwaltschaft wird jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen die 17-Jährige wegen Verleumdung einleiten. Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit zumindest zwei Mal wegen sexueller Belästigung verurteilt.
Urteilsbegründung
Den Freispruch von der angeklagten Körperverletzung an der Kontrolleurin begründete die Strafrichterin so: Dem Verteidiger sei zuzustimmen, dass dem Angeklagten kein Vorsatz für eine Misshandlung zu unterstellen sei. Er habe die sich ihm in den Weg stellende Kontrolleurin im Bus mit beiden Händen zur Seite geschoben, um am Automaten einen Fahrschein lösen zu können. Die Prellungen seien nicht objektiviert. Im Ambulanzbericht des Spitals sei zwar von Prellungen die Rede. Aber auch davon, dass keine äußeren Anzeichen für Prellungen feststellbar gewesen seien. Die Diagnose beruhe nur auf den Angaben der Patientin, die über Schmerzen geklagt habe.