„Alle Betreuer abstechen“: Jugendlicher verurteilt

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 16-Jährigen wegen gefährlicher Drohung ist rechtskräftig.
Wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 300 Euro am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 160 Euro. Die anderen 160 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil, mit dem der 16-jährige Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Brotmesser
Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der damals 15-jährige Jugendliche im Jänner in einer Betreuungseinrichtung im Unterland einer Betreuerin damit, er werde „alle Betreuer abstechen“. Demnach nahm er nach der Äußerung ein Brotmesser in die Hand. Dazu von der Betreuerin aufgefordert, legte der betreute 15-Jährige das Messer wieder weg. Im Strafantrag wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe während der Äußerung das Brotmesser schon in der Hand gehalten. Wäre er davon ausgegangen, wäre die Strafe höher ausgefallen, sagte Richter Christoph Stadler. Der Angeklagte habe das Brotmesser erst nach seiner Äußerung in die Hand genommen, sagte die bedrohte Betreuerin.
Verteidiger Daniel Vonbank beantragte einen Freispruch, weil sein Mandant keinen Vorsatz gehabt habe, jemanden mit der Drohung zu ängstigen. Entscheidend sei, dass die Drohung objektiv dazu geeignet sei, jemanden in Furcht und Unruhe zu versetzen, erwiderte der Richter.
Eine Diversion sei nicht möglich, weil dem Angeklagten bereits drei Diversionen gewährt worden seien, merkte der Strafrichter an. Eine Diversion habe der Jugendliche wegen einer gefährlichen Drohung erhalten.