Vorarlberg

Drogenprozess gegen Rocker: Richter verlas den ganzen Tag die Akten

16.10.2024 • 14:16 Uhr
Drogenprozess gegen Rocker: Richter verlas den ganzen Tag die Akten
Im Prozess gegen den Rocker geht es unter anderem um den Schmuggel von Kokain.Paulitsch/Shutterstock

Der angeklagte Rockerpräsident verlangt im Drogenprozess die Verlesung des Gerichtsakts. Was am Mittwoch im Landesgericht ablief und wann der Prozess fortgesetzt wird.

Den ganzen Tag las Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats am Mittwoch im Drogenprozess gegen den angeklagten Präsidenten eines Motorradclubs im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch aus dem tausende Seiten umfassenden Gerichtsakt vor. Mehrere Polizisten und zwei Angehörige des Angeklagten waren die einzigen Zuhörer in den Zuschauerbänken.

Der Angeklagte macht von seinem Recht auf wortwörtliche Verlesung des gesamten Aktes Gebrauch. Die Verlesung wird am 23. Oktober fortgesetzt werden. Begonnen wurde damit beim Prozessbeginn am 29. August.

Große Drogenmengen

Der angeklagte 39-Jährige soll in einem der bislang größten Vorarlberger Drogenringe als Dealer in großem Stil aufgetreten sein. Dem Unbescholtenen wird vorgeworfen, er habe Schmuggelfahrten von 50 Kilogramm Kokain und 181 Kilo Cannabis aus Spanien, den Niederlanden und Deutschland beauftragt.

Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, er habe die Weitergabe von 50 Kilogramm Kokain und 63 Kilo Cannabis vermittelt oder, in einem Fall, selbst vorgenommen. Darüber hinaus wird der Unterländer verdächtigt, vier Kilo Kokain zum Kauf angeboten zu haben. Zudem soll er mit dem Besitz eines Teleskopschlagstocks und eines Schlagrings gegen das Waffengesetz verstoßen haben.

Nicht geständig

Der Untersuchungshäftling bestreitet die Vorwürfe. Für den angeklagten Suchtgifthandel beträgt der Strafrahmen bei einem Schuldspruch 1 bis 15 Jahren Gefängnis.

Der zweite Verhandlungstag am Mittwoch begann mit der Verlesung und der anschließenden Abweisung von weiteren umfangreichen Beweisanträgen. Die Verteidigung meint, die in Frankreich sichergestellten belastenden Chatnachrichten vom Kryptohandy des Angeklagten dürften in Österreich nicht verwertet werden. Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wird eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erwartet.