“Ich hole ein Messer und steche alle ab!”

Geldbuße für 25-jährigen Syrer, der bei einem Anruf Spitalsmitarbeiter bedrohte, damit sein Vater behandelt werde.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Angeklagten vor, er habe im Februar bei einem Anruf an eine Leitstelle damit gedroht, ein Messer zu holen und alle für seinen Vater zuständigen Mitarbeiter des Dornbirner Stadtspitals abzustechen. Zudem habe der aufgebrachte Anrufer Spitalsmitarbeiter als Nazis beleidigt. Mit seiner Drohung habe der Angeklagte dem Strafantrag zufolge erreichen wollen, dass sein Vater als Patient im Krankenhaus endlich behandelt werde.
Die Anklage erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung. Für das Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.
Diversion für unbescholtenen Angeklagten
Richterin Verena Wackerle gewährte dem Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der 25-Jährige dem Gericht als Geldbuße 400 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister.
Der von German Bertsch verteidigte Angeklagte war mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Sprengelstaatsanwalt Hubert Ganner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Angst um den Vater
Der Angeklagte ist unbescholten und übernahm vor Gericht Verantwortung für sein Fehlverhalten. Der junge Syrer sagte, er habe Angst um seinen Vater gehabt und deshalb emotional überreagiert. Was er getan habe, tue ihm leid.
Rechtlich sei von keiner schweren Nötigung mit einer Todesdrohung auszugehen, sondern nur von einer Nötigung mit einer Drohung mit einer Körperverletzung, meinte Richterin Wackerle. Denn der Angeklagte habe kein Messer mitgeführt, als er die Drohung ausgestoßen habe. Daher liege kein Verbrechen vor, sondern nur ein Vergehen, mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr. Daher sei noch keine schwere Schuld anzunehmen. Deshalb eine Diversion ausreichend, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten, meinte die Strafrichterin.