Vorarlberg

Haftstrafe für Litauer nach zwei erfolglosen Einbrüchen

10.01.2025 • 19:30 Uhr
Symbolbild Einbruch
Die DNA-Spuren des Angeklagten wurden an beiden Tatorten entdeckt. Symbolbild, Shutterstock

23-jähriger Litauer war nach Ansicht der Richter an zwei versuchten Einbrüchen in Radgeschäfte beteiligt. Mehrjährige Gefängnisstrafe für Mitglied einer Bande.

Eine litauische Bande beging 2022 zumindest drei Einbrüche in Vorarlberger Fahrradgeschäfte. Daran Beteiligte wurden bereits rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein weiteres Bandenmitglied wurde am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen.

Das Urteil

Über den unbescholtenen 23-Jährigen wurde wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verhängt. Als Teilschadenersatz hat er einer Versicherung rund 380 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wegen Strafe und Schadenersatzzahlung an. Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Geständnis des Angeklagten

Der Angeklagte gab zu, an zwei versuchten Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Am 2. September 2022 scheiterte der Einbruch in ein Fahrradgeschäft in Lauterach daran, dass die Täter durch Nachbarn gestört wurden. Vier Tage später, am 6.9.2022, stahlen Einbrecher 44 neue Räder im Wert von 238.000 Euro aus einem Fahrradgeschäft in Altach. Beim Verladen des Diebesgutes fuhr die alarmierte Polizei heran. Deswegen ergriffen die Täter ohne Beute die Flucht.

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Angeklagte 23-Jährige einer litauischen Einbrecherbande angehörte. Zudem nahm das Gericht an, dass der Angeklagte bei den beiden Einbrüchen mit Beute im Wert von über 300.000 Euro rechnete.

DNA-Spuren am Tatort

Der 23-Jährige wurde durch DNA-Spuren an den beiden Tatorten belastet. Der Litauer wurde im Juli 2024 verhaftet. Der Angeklagte behauptete vor Gericht erfolglos, er habe gemeint, er dürfe in Österreich als Möbelpacker arbeiten. Erst kurz vor der ersten Tat, sei ihm bewusst geworden, dass er an einem Einbruch mitzuwirken habe. Dazu sei er von einem Bandenmitglied unter Drohungen gezwungen worden.

Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis, die beim Versuch gebliebenen Taten und die Sicherstellung der gestohlenen Fahrräder.

Kriminaltourismus

Erschwerend wirkte sich etwa aus, dass Kriminaltourismus begangen wurde. Zur Abschreckung des Angeklagten und der Allgemeinheit sei deshalb eine strenge Strafe zu verhängen, sagte Richterin Wurzinger.