Missbrauchsmaterial: Haft für Rückfalltäter

Bald nach seiner Verurteilung verschaffte sich der
70-Jährige erneut Tausende Bilder von missbrauchten Kindern. Deshalb muss der Pensionist nun ins Gefängnis.
Wegen der Verbrechen des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sieben offene Haftmonate aus der Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 20 Monate.
Angeklagter akzeptiert Urteil
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Der 70-jährige Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Die Tat
Nach den gerichtlichen Feststellungen lud der ledige Pensionist zwischen September 2022 und August 2024 aus dem Internet Tausende Bilddateien mit missbrauchten Kindern und Jugendlichen auf seinen Computer herunter. Demnach betrachtete er zudem im Internet Kindesmissbrauchsmaterial, wonach er gezielt suchte.
Rückfall
Bereits im Juni 2022 wurde der Mann aus dem Bezirk Feldkirch am Landesgericht wegen einer Vielzahl von Bilddateien mit Kindesmissbrauch verurteilt. Damals wurde eine zu bezahlende Geldstrafe und eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.
Drei Monate nach der Verurteilung habe er sich einen neuen Computer gekauft und ab September 2022 wieder Missbrauchsmaterial konsumiert, sagte der geständige Angeklagte. Der ihm aufgetragenen Sexualtherapie habe er sich nicht unterzogen. Denn er habe das Urteil nicht ernst genommen, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Einsicht des Angeklagten
Mittlerweile sei ihm klar, dass er sich therapeutisch behandeln lassen müsse, sagte der 70-Jährige. Ihm sei inzwischen bewusst geworden, zu welchem Leid von missbrauchten Kindern er mit seinem strafbaren Konsumverhalten beigetragen habe.
Mildernd wurde das reumütige Geständnis gewertet, erschwerend die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall während der Probezeit, der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Bilddateien.
Vorfall 2013
2013 wurde der Angeklagte am Landesgericht vom Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig freigesprochen. Denn aus dem Internet habe der Angeklagte ein einziges Nacktfoto eines Mädchens heruntergeladen, das aber nicht reißerisch verzerrt sei und keine sexuelle Handlung zeige und daher nicht als Kinderpornografie zu werten sei, meinte der Strafrichter.