Taxifahrer geschlagen: Haft für vorbestraften Rumänen

Bruder des Verurteilten freigesprochen, weil er mit vorgehaltenem Messer Nothilfe leistete.
Wegen Körperverletzung in zwei Fällen wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete 26-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der arbeitslose Rumäne dem verletzten Taxifahrer 300 Euro zu bezahlen.
Freispruch für 17-Jährigen Bruder
Sein von Gernot Klocker verteidigter Bruder wurde von den Vorwürfen der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Nötigung freigesprochen. Weil der unbescholtene 17-Jährige nach Ansicht der Richterin im November 2024 in Dornbirn nach einer Taxifahrt mit Schlägen und einem vorgehaltenen Klappmesser seinem Bruder bei der Schlägerei mit dem Taxifahrer Nothilfe leistete.
Die Urteile von Richterin Sabrina Tagwercher, mit denen die Angeklagten und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, sind rechtskräftig. Für den 26-jährigen Rückfalltäter galt ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen von bis zu eineinhalb Jahren Haft, weil er in den letzten fünf Jahren zwei einschlägige Freiheitsstrafen verbüßt hat.
Streit um Fuhrlohn
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der 26-jährige Fahrgast im Taxi im Streit um den Fuhrlohn dem 42-jährigen Taxifahrer mit der Hand einmal ins Gesicht und verletzte ihn dabei leicht. Demnach schlug der Rumäne danach außerhalb des Taxis einem einschreitenden Passanten ebenfalls ins Gesicht und verletzte ihn so leicht.
Widersprüchliche Aussagen
Wegen der widersprüchlichen Aussagen aller Beteiligten habe sie nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können, dass der Taxilenker außerhalb des Taxis von den beiden angeklagten Brüdern mit zahlreichen Tritten und Schlägen leicht verletzt worden sei, sagte Richterin Tagwercher.
Angeklagt waren die Rumänen dazu wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, im Falle des rückfälligen 26-Jährigen mit bis zu siebeneinhalb Jahren Haft.