Haft: Beste Freundin im Fasching vergewaltigt

30-Jähriger zwang nach Ansicht der Richter ehemalige Sexpartnerin am Faschingsdienstag zum Geschlechtsverkehr. Mehrjährige Haftstrafe ist rechtskräftig.
Wegen Vergewaltigung wurde der unbescholtene Angeklagte am vergangenen Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 26-Jährige dem Opfer 6000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist bereits rechtskräftig. Denn der von Daniel Wolff verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger akzeptierten die Entscheidung. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Vergewaltigung nach Faschingsfeier
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch im Februar 2024 bei der Rückkehr nach einer Faschingsfeier am Faschingsdienstag in seiner Wohnung auf der Couch seine beste Freundin vergewaltigt. Demnach hat er sie festgehalten und gegen ihren erkennbaren Willen den Geschlechtsverkehr erzwungen.
Die Zeugin habe bei ihrer gerichtlichen Befragung mit ihren belastenden Angaben überzeugt und einen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung. Die Frau habe auch eigene Verfehlungen zugestanden. So habe sie eingeräumt, dass sie in der Vergangenheit einvernehmlichen Sex mit dem Angeklagten gehabt habe, auch zu dritt mit der Ehefrau des Angeklagten. Sie habe dann aber die Affäre beendet. Zudem habe sie wenige Tage vor dem angeklagten Vorfall eine Unterleibsoperation gehabt und auch deshalb keinen Sex haben wollen.
Chatnachrichten belegen Tat
Untermauert wurden aus Sicht des Schöffensenats die belastenden Angaben der Frau durch Chatnachrichten zwischen ihr und dem Angeklagten wenige Wochen nach dem angeklagten Vorfall. Darin schrieb der Beschuldigte, er wisse, was er ihr angetan habe. Er verstehe, dass sie mit Anschuldigungen gegen ihn reagiere.
Die junge Frau habe an den Folgen des Vorfalls nicht nur körperlich gelitten, sondern auch psychisch, sagte Richterin Wurzinger. Deshalb stehe ihr das geforderte Teilschmerzengeld von 6000 Euro zu.
Dass es in der Vergangenheit zu einvernehmlichem Sex gekommen ist, schließe die angeklagte Vergewaltigung nicht aus, merkte die Vorsitzende des Schöffensenats an.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Es habe keine Vergewaltigung gegeben, sondern stets nur einvernehmlichen Sex. Mit ihren falschen Anschuldigungen habe die verheiratete Frau vergeblich versucht, die eigene Ehe zu retten.