Vorarlberg

Gewerbsmäßig gestohlen: Gefängnis für zwei Diebe

01.03.2025 • 10:30 Uhr
Gewerbsmäßig gestohlen: Gefängnis für zwei Diebe
Der Angeklagte stahl mehrere Sachstände eines Hotels. Hartinger

Vorbestrafter Pole und unbescholtene Ukrainerin gaben zu, mehrere Ladendiebstähle begangen.

Die beiden Untersuchungshäftlingen waren geständig, teilweise gemeinsam gewerbsmäßig mehrere Ladendiebstähle begangen zu haben. Der Erstangeklagte verübte darüber hinaus noch weitere Ladendiebstähle und andere Delikte.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, dauernder Sachentziehung, Sachbeschädigung und Betrugs wurde der mit 19 Vorstrafen belastete polnische Erstangeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Über die unbescholtene ukrainische Zweitangeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls eine teilbedingte Haftstrafe von sieben Monaten verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat. Die anderen sechs Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingte nachgesehen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil, mit dem die von Patrick Beichl verteidigten Angeklagten einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Die 33-jährige Ukrainerin war an wenigen Ladendiebstählen beteiligt. Bei einer Tat stahl sie Parfums im Wert von 350 Euro.

Der 39-jährige Pole entwendete beispielsweise in einer Trafik im Bezirk Feldkirch ein Tablet und von einem Bartresen ein Handy. Zudem brach der Obdachlose ein Segelboot auf und nächtigte dort.

Sachentziehung

Des Weiteren entwendete er vor einem Hotel Decken, Polster und eine Matte und verwendete die Gegenstände zum Übernachten. Das wurde rechtlich als dauernde Sachentziehung gewertet.

Der Erstangeklagte räumte auch einen Zechbetrug ein. In einer Pizzeria blieb er die 21 Euro betragende Rechnung schuldig.

Die Zweitangeklagte hat den unbedingten Teil ihrer Freiheitsstrafe bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Deshalb wurde die 33-Jährige am Freitag gleich nach der Gerichtsverhandlung aus dem Feldkircher Gefängnis auf Bewährung in die Freiheit entlassen.