Haft für Georgier: Greis überfallen und schwer verletzt

Georgier erbeutete bei Raubüberfall auf 90-jährigen Immobilienmakler in dessen Bregenzer Büro 300 Euro. Langjährige Gefängnisstrafe für einschlägig Vorbestraften.
Die beiden Georgier sollen vorgetäuscht haben, sich für ein Haus zu interessieren. Die vorgeblichen Kunden besprachen sich am 31. März 2023 mit einem Bregenzer Immobilienmakler in dessen Büro. Dann aber wurde dem damals 90-jährigen Makler ein Drohschreiben vorgelegt. Darin hieß es, der Makler habe ihren Chef um 170.000 Euro betrogen und solle das Geld auf den Tisch legen.
Körperverletzung und Raub
Der Greis wurde nach den gerichtlichen Feststellungen festgehalten und zu Boden gebracht, gefesselt und geknebelt. Demnach kniete einer der Täter auf ihn. Dabei wurde der betagte Mann schwer verletzt. Bei ihm wurde der Bruch einer Rippe festgestellt.
Die Räuber erbeuteten 300 Euro und verschwanden. Am Tatort ließen sie die polnische Sim-Karte eines 31-jährigen Polen zurück. Im Jänner wurde der unbescholtene Polen in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig als Beitragstäter zu einem Raub zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Urteil zufolge war der Pole der Fahrer der beiden Georgier.
Urteil nicht rechtskräftig
Wegen schweren Raubes wurde am Freitag am Landesgericht über einen 51-jährigen Georgier eine Zusatzstrafe von acht Jahren Gefängnis verhängt. Als Teilschmerzengeld hat der mit drei einschlägigen deutschen Vorstrafen belastete Bauarbeiter dem nunmehr 92-jährigen Geschädigten 2000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa-Sophia Huter ist nicht rechtskräftig. Denn der von Martin Künz verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für schweren Raub mit schwerer Körperverletzung beträgt 5 bis 15 Jahre Haft.
Suche nach Zweitangeklagten
Nach Ansicht der Richter war der Georgier bei dem Überfall der Haupttäter, der den ihn identifizierenden Greis schwer verletzt hat. Nach dem anderen beschuldigten Georgier wird gesucht.
Staatsanwalt Höfle sprach von einer hinterhältigen und niederträchtigen Home Invasion, gegen die zur Abschreckung der Allgemeinheit mit der vollen Härte des Gesetzes vorgegangen werden müsse. Es gehöre zum Schlimmsten, in den eigenen vier Wänden skrupellos überfallen zu werden, sagte Richterin Huter.
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er sei der Fahrer der beiden Täter gewesen, behauptete der Georgier. Als er ins Büro gekommen sei, sei der Überfall schon beendet gewesen. Der betagte Überfallene müsse ihn mit jemanden anderem verwechseln.