Haft und Psychiatrie für Seriengewalttäter

Vorbestrafter 32-Jähriger mit Persönlichkeitsstörung war bei mehreren Gewalttaten zurechnungsfähig.
Der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte wurde am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung, gefährlicher Drohung und Diebstahls mit Waffen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommt ein Monat Haft aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die zu verbüßende Gesamtstrafe zwei Jahre und ein Monat Gefängnis.
Schwere Persönlichkeitsstörung
Zudem wurde der 32-Jährige, dem eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also in die Psychiatrie. Demnach war der türkischstämmige Österreicher bei der Begehung der Straftaten zurechnungsfähig. Und er wurde als gefährlich eingestuft.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der von Hubert Kinz verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre fünf Jahre Gefängnis gewesen.
Mit vorgehaltenem Messer bedroht
Der Angeklagte beging nach den gerichtlichen Feststellungen bei verschiedenen Vorfällen in unterschiedlichen Gemeinden mehrere Gewalttaten. Dem Urteil zufolge schlug der 32-Jährige Passanten und verletzte sie dabei entweder leicht oder schwer. Darüber hinaus bedrohte er Menschen, auch mit vorgehaltenem Messer. Bei einem Ladendiebstahl hatte der Arbeitslose ein Messer griffbereit bei sich.
Der Angeklagte war zu den abgeurteilten Delikten geständig. Das Gericht sah davon ab, ihn auch acht offene Haftmonate aus einer Vorstrafe verbüßen zu lassen.
Nicht geurteilt wurde am Montag über jene angeklagten Taten, zu denen der Angeklagte nicht geständig war. Dazu wird ihm vorgeworfen, eine Frau nach gemeinsamem Drogenkonsum zu Geldzahlungen erpresst, eingesperrt und ihr auch mit Vergewaltigung gedroht zu haben.