Vorarlberg

Turbulente Verhandlung: Fünffach Vorbestrafte dieses Mal freigesprochen

03.04.2025 • 16:30 Uhr
Landesgericht Gericht Feldkirch Gerichtssaal Symbolbilder
Zwischenzeitlich drohte der Angeklagten gar der Verweis aus dem Gerichtssaal. symbolbild/hartinger

Es gab keinen Nachweis dafür, dass die Angeklagte eine Frau verletzt und bedroht hat. Die Wienerin störte wiederholt die Verhandlung.

Von den Vorwürfen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der gefährlichen Drohung wurde die von Hannes Rauch verteidigte und fünffach vorbestrafte Erstangeklagte am Landesgericht Feldkirch mangels Beweisen für ihre Schuld im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle, mit dem der Staatsanwalt einverstanden war, ist rechtskräftig. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.

Vorwürfe nach Auseinandersetzung

Im Strafantrag wurde der 47-jährigen Wienerin vorgeworfen, sie habe bei einer Auseinandersetzung im Bezirk Bregenz einer 48-jährigen Deutschen die Hand gebrochen und ihr damit gedroht, sie umzubringen. Zudem wurde der deutschen Zweitangeklagten zur Last gelegt, die Wiener Erstangeklagte verletzt zu haben. Die Deutsche erschien unentschuldigt nicht zur Feldkircher Gerichtsverhandlung. Ihr Verfahren wurde vorerst ausgeschieden.

Es stehe Aussage gegen Aussage, sagte Richterin Wackerle in ihrer Urteilsbegründung. Die beiden angeklagten Frauen würden sich jeweils auf Notwehr berufen. Die Zeugin überzeugte das Gericht offenbar nicht. Die Zeugin sagte, die Erstangeklagte habe die Zweitangeklagte gewürgt und ihr damit gedroht, sie umzubringen. Mit den beiden angeklagten Frauen wollte die Zeugin eine Wohngemeinschaft gründen.

Verweis aus Gerichtssaal zurückgenommen

Die angeklagte Wienerin störte wiederholt die Gerichtsverhandlung mit ihren vielen Zwischenrufen. Dabei bezeichnete sie die Zeugin und die Zweitangeklagte mehrfach als Lügnerinnen. Die Frühpensionistin wurde von der Richterin mehrmals zur Ruhe ermahnt, erfolglos. Den Verweis aus dem Gerichtssaal nahm die geduldige Richterin letztlich wieder zurück.

Ob sie Fragen beantworten wolle, wurde die 47-Jährige zu Beginn der Verhandlung von der Richterin gefragt. „Natürlich, Sie sind eine coole Socke“, antwortete die Erstangeklagte.