Vorarlberg

Erstmals Haftstrafe für Liebesbetrüger

09.04.2025 • 12:23 Uhr
Erstmals Haftstrafe für Liebesbetrüger
Der Angeklagte war nicht bereit, das Geld zurückzuzahlen. Canva/Hartinger

Angeklagter täuschte laut Urteil seiner Freundin vor, nicht verheiratet zu sein und ihr geliehene fünfstellige Summe zurückzuzahlen. Teilbedingte Haftstrafe für Vorbestraften. 

Wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Neun Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das in Abwesenheit des Angeklagten verkündete Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Christoph Stadler gab kein Rechtsmittelerklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Nicht zahlungsfähig

Nach den gerichtlichen Feststellungen liegt eine Form von Liebesbetrug vor. Demnach täuschte der Angeklagte seiner Freundin vor, nicht verheiratet zu sein und ihr das mehrfach geliehene Geld zurückzuzahlen.

Dem Urteil zufolge lieh sich der weder zahlungswillige noch zahlungsfähige 37-Jährige zwischen Juli 2022 und April 2023 von seiner Freundin in mehreren Teilbeträgen insgesamt rund 30.000 Euro aus. Nach Ansicht des Richters löste der Angeklagte sein Versprechen nicht ein, das geliehene und angeblich für die Tilgung von Schulden benötigte Geld zurückzuzahlen.

Geld geschenkt

Der zur Gerichtsverhandlung unentschuldigt nicht erschienene Angeklagte sagte vor der Polizei, seine Freundin habe ihm das viele Geld geschenkt.

Die betrogene Frau legte als Zeugin vor Gericht auch aktuelle Chatnachrichten vor. Daraus geht hervor, dass der angeklagte Lkw-Fahrer ihr gegenüber seine Bereitschaft zu allerdings noch nicht erfolgten Rückzahlungen erklärte. Dabei bat der 37-Jährige die 49-jährige Angestellte aus dem Bezirk Bregenz aber auch erfolglos, die Strafanzeige gegen ihn zurückzuziehen.

Bei Verhandlung nicht anwesend

Wegen der vier einschlägigen Vorstrafen müsse der Angeklagte nun erstmals eine Haftstrafe verbüßen, wenn auch nur teilweise, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung.

Aus rechtlichen Gründen durfte der Strafrichter den Angeklagten nicht zur Rückzahlung der betrügerisch herausgelockten Gelder an die Frau verpflichten, die ihren Ex-Freund nun zivilrechtlich klagen könnte, weil der bei der Verhandlung nicht anwesende Angeklagte dazu nicht befragt werden konnte. Aus diesem Grund konnte der Angeklagte dem Richter zufolge auch nicht dazu verpflichtet werden, das betrügerisch erlangte Geld der Republik Österreich als Verfallsbetrag zu bezahlen.