Keine Diversion für Sexvideo-Erpressung

Landesgericht stellte mit Geldbuße Strafverfahren ein. Oberlandesgericht Innsbruck hält Sanktion aber für zu milde und ordnete Fortsetzung der Verhandlung in Feldkirch an.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen des mit sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bedrohten Verbrechens der versuchten Erpressung. Demnach soll der Angeklagte versucht haben, mit intimen Aufnahmen Geld zu erpressen.
In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde dem unbescholtenen und geständigen Angeklagten im April 2024 eine Diversion gewährt. Der Handwerker mit dem Netto-Monatseinkommen von 2200 Euro bezahlte dem Gericht später 3150 Euro, davon 3000 Euro als Geldbuße und 150 Euro als Verfahrenskosten. Daraufhin stellte der zuständige Richter per Beschluss das Strafverfahren ein. Damit sollte dem Angeklagten eine drohende Vorstrafe erspart bleiben.
Fortsetzung angeordnet
Die Staatsanwaltschaft bekämpfte den Beschluss aber mit einer Beschwerde, mit Erfolg. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab der Beschwerde Folge, hob den richterlichen Beschluss auf und ordnete die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung in Feldkirch an. Im Gegensatz zum Landesgericht gingen das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft vom Verdacht einer schweren Schuld des Angeklagten aus. Deshalb ist eine Diversion nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine zu milde Sanktion. Das Landesgericht sei bei der Gewährung der Geldbuße auf die Art der Tatbegehung gar nicht eingegangen, bemängelte der zuständige OLG-Senat. Die angeklagte Vorgangsweise zeige eine äußerst hohe kriminelle Energie des Angeklagten. Daher sei keine Diversion möglich.
Als Frau ausgegeben
Der in Vorarlberg lebende Deutsche soll sich auf der Datingplattform Tinder mit einem falschen Profil als Frau ausgegeben haben. Dort soll er im Chat einem jungen Deutschen ein Video und Bilder der sich selbst befriedigenden Frau geschickt haben. Im Austausch dafür soll der 27-Jährige von seinem Chatpartner ein Video mit sexuellen Handlungen an sich selbst und Nacktbilder erhalten haben. Danach soll der Angeklagte 300 Euro gefordert haben. Sonst werde er die erhaltenen intimen Aufnahmen auf Instagram allen Freunden des Deutschen schicken. Die angeklagte Erpressung blieb beim Versuch.
Lektion erteilen
Sollte der Angeklagte nun am Landesgericht verurteilt werden, würde der von ihm dem Gericht bereits bezahlte Geldbetrag für die gescheiterte Diversion auf die Strafe angerechnet werden. Der Angeklagte sagte, er habe dem Opfer eine Lektion erteilen wollen: Man solle fremden Menschen keine anzüglichen Bilder schicken.