Vorarlberg

E-Scooter und E-Bikes: Mit diesen Tipps sind Sie sicher unterwegs

26.07.2025 • 17:39 Uhr
E-Scooter und E-Bikes: Mit diesen Tipps sind Sie sicher unterwegs
ÖAMTC-Rechtsexperte Dominik Tschol hat Tipps für den richtigen Umgang mit E-Scootern. dietmar stiplovsek, öamtc/darko todorovic, canva

FRAGE & ANTWORT. E-Scooter und E-Bikes boomen. Was es bei der Fahrt mit den elektrisch betriebenen Zweirädern zu beachten gilt und warum man sie alkoholisiert keinesfalls verwenden sollte.

Man kennt es: In den Sommermonaten sitzt man gerne in guter Gesellschaft am Wasser oder beim Grillfest und genießt das ein oder andere alkoholische Kaltgetränk. Doch wie kommt man dann nach Hause? Mit dem Auto jedenfalls nicht – und auch nicht mit dem Zweirad.

E-Scooter und E-Bikes: Mit diesen Tipps sind Sie sicher unterwegs
Als “Promillemobil” eignen sich die E-Scooter keineswegs. dietmar stiplovsek

Doch besonders letzteres Transportmittel scheint als „Promillemobil“ beliebt – zumindest lässt die Anzeigenstatistik aus dem ersten Halbjahr 2025 diesen Schluss vermuten. Fast doppelt so viele E-Scooter-Fahrer wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss in Vorarlberg angezeigt. Noch drastischer gestiegen sind die Alkoholdelikte bei E-Bikes.

Genaueres dazu lesen Sie hier.

Die NEUE am Sonntag hat das zum Anlass genommen und beim ÖAMTC Vorarlberg nachgefragt, was es im Umgang mit den elektrisch angetriebenen Zweirad-Gefährten, die aktuell sehr im Trend sind, zu beachten gibt.

1. Wo liegt die Promillegrenze bei E-Scootern und E-Bikes?
Antwort: Für E-Bikes und E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrräder. Rechtlich liegt das Limit zwar bei 0,8 Promille. ÖAMTC-Clubjurist Dominik Tschol warnt: „Don’t drink and drive – niemals alkoholisiert oder unter Drogen- beziehungsweise Medikamenteneinfluss fahren“. Auch bei einer geringeren Alkoholisierung ist das Unfallrisiko deutlich höher als in nüchternem Zustand. Ein weiteres Tabu ist, das insbesondere bei E-Scootern mit entsprechender Halterung verlockend wirken kann, ist die Handy-Nutzung. Davon ist auf Zweirädern dringend abzusehen – beide Hände gehören an den Lenker.

Dominik Tschol
ÖAMTC-Rechtsexperte Dominik Tschol öamtc/darko todorovic

2. Darf man mit E-Scootern auf dem Gehsteig fahren?
Antwort: E-Scooter gehören auf Radwege oder die Straße. Das Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen ist in Österreich verboten – genauso wie in Fußgängerzonen, sofern nicht per Zusatztafel das Radfahren (und damit E-Scooter-Fahren) ausdrücklich erlaubt ist. Das Befahren von Zebrastreifen mit dem E-Scooter ist verboten – das gilt ebenso für E-Bikes.

3. Muss man einen Helm tragen?
Antwort: Auch wenn es für E-Scooter-Fahrende ab 12 Jahren keine Helmpflicht gibt, empfiehlt der ÖAMTC dringend, einen Helm zu tragen. Tatsächlich nutzen laut einer aktuellen Erhebung nur 12 % der E-Scooter-Fahrenden in Österreich einen Helm – bei Leih-Scootern praktisch niemand. Auch für E-Bikes gibt es keine generelle Helmpflicht. Dennoch rät der ÖAMTC dringend, immer einen passenden Helm zu nutzen – allein aufgrund der höheren Durchschnittsgeschwindigkeit, die bei Unfällen zu schwereren Verletzungen führen kann. Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (2025) gilt ein fehlender Helm bei fremdverschuldetem E-Bike-Unfall sogar als Mitverschulden.

4. Sollte man sich mit E-Scootern vor der Fahrt vertraut machen?
Antwort: Das empfiehlt der ÖAMTC auf jeden Fall. Ein E-Scooter reagiert anders als ein Fahrrad – kleinere Räder, ungewohnte Lenkung und kräftige Beschleunigung. Die ersten Fahrten sollte man in einem sicheren, verkehrsfreien Bereich üben, bevor man sich in den Straßenverkehr wagt – das gilt besonders auch für spontan ausgeliehene Leih-Scooter. „Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: Fehlende Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss“, empfiehlt ÖAMTC-Clubjurist Dominik Tschol.

„Auch für E-Scooter-Fahrer gilt: Don’t drink and drive – niemals alkoholisiert oder unter Drogen- beziehungsweise Medikamenteneinfluss fahren.“

Dominik Tschol, ÖAMTC-Clubjurist

5. Gilt das auch für E-Bikes?
Antworten: Ja, auch E-Bikes sollten vorab in einem verkehrsarmen Bereich getestet werden. Durch Motor und Akku haben E-Bikes mehr Gewicht als ein herkömmliches Fahrrad. Abruptes Ausweichen bei hoher Geschwindigkeit ist zu vermeiden. Am sichersten ist man unterwegs, wenn man vorausschauend fährt und genügend Sicherheitsabstand einhält.

6. Darf man zu zweit auf dem E-Scooter fahren?
Antwort: E-Scooter sind strikt Einsitzer. Es darf immer nur eine Person darauf fahren, egal wie klein oder leicht Kinder mitfahren könnten – rechtlich ist das Mitnehmen von weiteren Personen verboten.

7. Gibt es eine Altersgrenze für E-Scooter?
Antwort: Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Fahren mit dem E-Scooter beträgt 12 Jahre. Kinder mit einem gültigen Radfahrausweis dürfen bereits ab 10 Jahren unterwegs sein. Jüngere Kinder sollten generell auf E-Scooter verzichten. Kinder bis 12 müssen gesetzlich einen Helm tragen.

8. Wie und wo parkt man E-Scooter und E-Bikes richtig?
Antwort: „Stellen Sie insbesondere Leih-E-Scooter mit Bedacht ab“, rät der ÖAMTC. Laut Vorschrift dürfen E-Scooter nur am Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist und genug Platz für Fußgänger bleibt. Einfahrten dürfen nicht blockiert werden. Wenn vorhanden, sollte man gekennzeichnete E-Scooter-Abstellplätze nützen. Auch E-Bikes sollten so geparkt werden, dass sie niemanden behindern. Das Rad sollte außerdem immer mit einem Schloss an einen festen Gegenstand gesperrt werden.