Erwachsenenvertreter zweigte 8400 Euro ab

Unbescholtener Arbeitsloser, der von Mamas Konto abbuchte, kam mit 30 Stunden Arbeit davon.
Milde bestraft wurde am Freitag der sich zum Anklagevorwurf der Untreue schuldig bekennende Erwachsenenvertreter. Richter Christoph Stadler gewährte dem unbescholtenen Arbeitslosen in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der 48-Jährige innerhalb von drei Monaten an gemeinnütziger Gratisarbeit 30 Stunden verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Mit dem richterlichen Beschluss zur diversionellen Erledigung waren der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden. Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage hätte der Strafrahmen für das Vergehen bis zu drei Jahre Gefängnis betragen.
Angeklagter geständig
Der geständige Unterländer hat zwischen Dezember 2020 und November 2021 vom Bankkonto seiner Mutter, deren gerichtlich bestellter Erwachsenenvertreter er damals war, 8400 Euro abgebucht und für eigene Zwecke verwendet. Von den rechtswidrig erlangten Geldern verwendete er 5600 Euro für ein Büro, 2000 Euro für Wohnungsmieten und 700 Euro für eine Balkonglastür.
Überraschenderweise ist der Erwachsenenvertreter nach eigenen Angaben vom zuständigen Oberländer Bezirksgericht zumindest bislang von seiner Funktion nicht abberufen worden. Sein kriminelles Verhalten begründete der arbeitslose Angeklagte mit Geldnot. Er wurde vom Bezirksgericht im Oktober 2020 zum Erwachsenenvertreter seiner Mutter bestellt und begann sofort mit seinen Untreue-Handlungen.
Der 48-Jährige gab zu Protokoll, er habe seiner finanziell geschädigten Mutter bislang noch nichts zurückbezahlt. Er sagte, er werde nun bei seiner Hausbank einen Dauerauftrag einrichten und ihr monatlich 50 Euro überweisen. Dann werde es aber 14 Jahre lang dauern, bis der angerichtete Schaden beglichen sei, merkte der Strafrichter an. Vom Strafgericht wurde der Angeklagte nicht zu Rückzahlungen verpflichtet.