Mord durch Tritte: Nun lebenslange Haftstrafe

Vorbestrafter 39-Jähriger ermordete Freundin 2020 in Bregenz mit Tritten und Schlägen gegen Kopf.
Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin mit Tritten und Faustschlägen gegen den Kopf wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte im September 2021 am Landesgericht Feldkirch zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 39-jährige Deutsche auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung an seiner Ex-Freundin, die er wenige Stunden nach der brutalen Attacke auf seine Lebensgefährtin würgte und schlug.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hielt die zweithöchste Freiheitsstrafe für zu wenig und die strengstmögliche Sanktion für notwendig. In der Berufungsverhandlung wurde über den Angeklagten rechtskräftig eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Der OLG-Richtersenat gab der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. Lebenslänglich bedeutet, dass frühestens nach 15 Jahren eine Haftentlassung möglich ist.
Opfer erlitt schwere Verletzungen
Fünf der acht Feldkircher Geschworenen hatten am Landesgericht die Tat vom November 2020 in einer Bregenzer Wohnung als Mord gewertet. Demnach nahm der mit 2,7 Promille alkoholisierte, aber noch als zurechnungsfähig eingestufte Angeklagte bei seinem gewalttätigen Vorgehen in Kauf, dass seine Freundin daran sterben könnte. Die 37-jährige Frau erlitt ein Schädelhirntrauma und mehrere Knochenbrüche im Gesicht und erlag ihren Verletzungen zehn Tage später im Krankenhaus.
Der Mann hatte seine Ex-Freundin in deren Wohnung besucht. Hinzu stieß auch seine Lebensgefährtin. Die 37-jährige Besucherin wurde eifersüchtig und rief nach Streitigkeiten die Polizei. Die Beamten konnten keine Straftaten feststellen und verließen die Wohnung wieder. Der wütende 39-Jährige forderte seine Freundin vergeblich auf, zu verschwinden, und schlug und trat dann auf sie ein.
Schuldspruch wegen Mordes
Die Schuldsprüche wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung wurden im Februar rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück.
Der Angeklagte sagte, er habe seine Freundin weder getreten noch geschlagen. Er habe sie lediglich an den Haaren gezogen und so aus der Wohnung geschafft. Der Verteidiger beantragte vergeblich einen Freispruch vom Mordvorwurf. Der Verfahrenshelfer behauptete, die Frau sei wohl wegen Behandlungsfehlern von Spitalsärzten gestorben. Dafür gebe es aber keine Belege, meinten die Richter.