Gewerkschaft kritisiert nicht geheime Wahl

Offene Abstimmung über Betriebsrat in der ÖVP-Landesgeschäftsstelle könnte Konsequenzen haben.
Die Vorarlberger ÖVP kommt nicht zur Ruhe. Jürgen Weiss – früherer ÖVP-Politiker in Vorarlberg, im Bundesrat und auch Minister – bestätigte am Donnerstag in der „ZiB2“, dass 2013 der Betriebsrat „ohne tatsächlich durchgeführte Wahl“ in der vorigen Form im Amt blieb. „Das war ohne Zweifel ein Fehlverhalten, so etwas darf nicht passieren“, sagte er. Wie die NEUE am Donnerstag berichtete, hat Weiss die Vorgänge 2018 parteiintern untersucht. Seitens der ÖVP hieß es, dass diese Vorgangsweise auch schon früher immer wieder angewendet worden sei.
„Nicht in Ordnung“
Bei der Betriebsratswahl in der ÖVP-Landesgeschäftsstelle 2013 sei nach seinem heutigen Wissensstand „nicht einfach ein Formular ausgefüllt“ worden, sagte GPA-djp-Geschäftsführer Bernhard Heinzle (FCG.ÖAAB) zur APA. Die damals 17 Mitarbeitenden hätten sich zu einer Betriebsversammlung zusammengesetzt, den bisherigen Betriebsrat für eine Fortsetzung vorgeschlagen und abgestimmt. Allerdings sei dies nicht geheim erfolgt, wie es die Betriebsratswahlordnung vorsehe. „Wenn das nicht geheim war, dann war das nicht in Ordnung“, hielt Heinzle fest. Für eine ordnungsgemäße Wahl sei im übrigen der Betriebsrat verantwortlich, der Arbeitgeber habe damit nichts zu tun.
2017 sei die Betriebsratswahl der ÖVP-Landesgeschäftsstelle wieder von der Gewerkschaft begleitet worden, alles sei dabei „ganz normal“ verlaufen. 2020 sei der damalige Betriebsrat als Mitarbeiter ausgeschieden. Die Mitarbeitenden hätten der Gewerkschaft mitgeteilt, es gebe kein solches Gremium im Unternehmen mehr. Dass 2013 nicht alles rechtens abgelaufen sein könnte, wisse man erst seit Kurzem. Bei der Gewerkschaft habe sich niemand deswegen gemeldet, so Heinzle.
Die ÖVP sei gefordert, die Vorwürfe lückenlos aufzuklären, forderte FSG-Landesvorsitzender Werner Posch. Ein Betriebsrat sei von den Arbeitnehmern zu wählen, jeglicher Eingriff durch Arbeitgeber sei „verwerflich und zeugt von mangelndem Demokratieverständnis“. Das Arbeitsverfassungsgesetz sehe nach Ablauf der fünfjährigen Funktionsperiode eines Betriebsrats eine Neuwahl vor. „Eine formlose Funktionsverlängerung, wie der Vorwurf lautet, ist nicht rechtens“, so Posch. Betriebsvereinbarungen wären unter diesen Umständen nichtig. „Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gar unter Einflussnahme des unrechtmäßig bestellten Betriebsrates zu Schaden gekommen sein, kommt eine strafrechtliche Komponente hinzu“, betonte er.
Verärgert zeigten sich auch die Neos. „Würde in einem Unternehmen eine Betriebsratswahl gefälscht, hätte dies weitreichende Konsequenzen. Die ÖVP denkt aber offenbar abermals, dass für sie andere Regeln gelten, meinte Neos-Klubobfrau Sabine Scheffknecht. Die Vorwürfe seien „schockierend und zeigen ein verstörendes Demokratieverständnis“.
Die stellvertretende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer erneuerte am Freitag ihre Rücktrittsaufforderung an Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Die Volkspartei habe nichts getan, um die Vorgänge im Wirtschaftsbund aufzuklären. Dass mittlerweile sogar die Staatsanwaltschaft ermittle, werde ignoriert. Durch die ÖVP-Machenschaften werde die gesamte Politik im Land diskreditiert. Wallner müsse daher Konsequenzen ziehen.