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Mehrere rechtliche Fehler

06.05.2022 • 18:10 Uhr
Symbolbild<span class="copyright">klaus hartinger</span>
Symbolbildklaus hartinger

Bedingte Haftstrafe trotz Verkaufs von elf Kilo Cannabis im ersten Prozess. Nun neue Verhandlung.

Mit einer ungewöhnlich milden Strafe kam der geständige Drogendealer im September 2021 im ersten Prozess am Landesgericht Feldkirch davon. Obwohl er zwischen November 2019 und April 2021 11,6 Kilogramm Cannabis um 116.000 Euro verkauft hatte, wurde der unbescholtene Drogenkonsument nur zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpfte das Urteil mit einer Strafberufung, weil ihrer Ansicht nach zumindest ein Teil der Haftstrafe zu verbüßen sein sollte.

Zudem erhob die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Daraufhin hob der Oberste Gerichtshof (OGH) wegen mehrerer Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten das Urteil auf und ordnete eine neue Schöffenverhandlung mit anderen Richtern am Landesgericht Feldkirch an.

Unzureichende Feststellungen

Die Wiener Höchstrichter bemängelten, dass das Landesgericht keine ausreichenden Feststellungen zum Tatvorsatz des Angeklagten getroffen habe. Zudem habe beim Strafrahmen von bis zu 15 Jahren wohl die Mindeststrafe von einem Jahr zu entfallen, weil der Angeklagte während des Tatzeitraums zunächst noch keine 21 Jahre alt gewesen sei. Des Weiteren sei nicht begründet worden, warum der Angeklagte als sogenannten Verfallsbetrag dem Staat nur 25.000 Euro zu bezahlen habe.

Die Staatsanwaltschaft ortete noch andere rechtliche Fehler. Der vorsitzende Richter des Schöffensenats  merkte am Schluss der Verhandlung an, die Haftstrafe sei bedingt gewährt worden, weil der drogenabhängige Angeklagte sonst Therapie statt Strafe in Anspruch genommen hätte. Allerdings schließt das Suchtmittelgesetz beim Dealen mit derart großen Drogenmengen seit mehreren Jahren Therapie statt Strafe aus. Zudem zog der Schöffensenat für den Verfallsbetrag den Nettogewinn bei den Drogenverkäufen heran. Seit einigen Jahren ist dafür aber der erzielte Umsatz maßgeblich.