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Ex-Lehrer hetzte gegen Russland

27.04.2023 • 15:16 Uhr
250 Euro Verfahrenskosten und gemeinnützige Arbeit im Ausmaß von 160 Stunden für die pauschale Verunglimpfung des russischen Volkes. <span class="copyright">Hartinger</span>
250 Euro Verfahrenskosten und gemeinnützige Arbeit im Ausmaß von 160 Stunden für die pauschale Verunglimpfung des russischen Volkes. Hartinger

Diversionelle Gratisarbeit als Strafe für Internetposter, der schrieb, die Russen seien ein hinterfotziges Pack. 

„Die Russen sind ein hinterfotziges Pack.“ So kommentierte der pensionierte Hauptschullehrer am 15. Mai 2022 als registrierter Nutzer einer Nachrichtenplattform im Internet einen Artikel über die russische Invasion in der Ukraine. Das Posting trug dem 67-Jährigen aus dem Bezirk Dornbirn eine Anklage wegen des Vergehens der Verhetzung ein, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis.

Gemeinnützige Gratisarbeit

Dafür wurde dem unbescholtenen und letztlich doch einsichtigen Angeklagten am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion gewährt. Wenn er innerhalb der nächsten sechs Monate insgesamt 160 Stunden gemeinnützige Gratisarbeit verrichtet und dem Gericht 250 Euro an pauschalen Verfahrenskosten bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben. Der von Klaus Pichler verteidigte Angeklagten und Staatsanwältin Karin Dragosits waren mit der von Richterin Silke Sandholzer vorgeschlagenen diversionellen Erledigung einverstanden.

Der erste Versuch einer Verfahrenseinstellung mit einer Diverson war fehlgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens mit einer Probezeit vorgeschlagen, wenn er am Projekt „Dialog statt Hass“ teilnimmt. Der Beschuldigte hatte das Angebot aber nicht angenommen, woraufhin Anklage erhoben wurde.

Pauschale Verunglimpfung

Staatsanwältin Dragosits sagte, der Angeklagte habe das russische Volk pauschal verunglimpft und beleidigt. Er habe nicht zwischen Kriegsverbrechen durch russische Soldaten und dem russischen Volk unterschieden.

Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe mit seinem Posting nicht nur auf den Artikel über die Invasion reagiert, sondern auch auf einen Hinweis eines Posters auf ein Video. Darauf sei zu sehen, wie russische Soldaten in Kiew zwei ukrainische Autohändler hinterrücks erschießen.