Immer wieder Gewalt gegen Kind: Haftstrafe

Zwölf Monate Haft für vorbestraften 21-Jährigen, der 13-Jährigen über Monate hinweg misshandelt und verletzt und zudem Einbrüche und Sachbeschädigungen begangen hat.
Zwischen Jänner und Juni 2022 hat der geständige Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch einen 13-jährigen Buben aus seiner Clique zwei bis drei mal wöchentlich geschlagen und getreten und so misshandelt und teilweise auch verletzt.
Das trug dem Angeklagten am Donnerstag bei einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen einen Unmündigen ein. Dafür und wegen anderer Delikte wurde der mit vier Vorstrafen belastete 21-Jährige zu einer Zusatzstrafe von zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der von Clemens Ender verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den im Zeitraum jungen Erwachsenen belief sich auf null bis zehn Jahre Haft.
Waffenverbot
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung und nach dem Waffengesetz. Der mit einem Waffenverbot belegte junge Mann hat bei einem Einbruch in ein Wohnhaus in Feldkirch ein Repetiergewehr gestohlen und später einen zweiten Einbruch in das Haus versucht. Er hat die Alarmanlage zerstört und mit einem Stein ein Kellerfenster in einem anderen Haus beschädigt.
Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel vom angeklagten Betrug mit dem unbemerkten Austauschen eines Mobiltelefons mit einem 86-Jährigen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher sah davon ab, den 21-Jährigen eine offene Vorstrafe von sechs Monaten verbüßen zu lassen.
Damals 16 Monate Gefängnis
Der 21-Jährige befindet sich seit Juli 2022 in Strafhaft. Wegen Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde über ihn damals eine Gesamtstrafe von 16 Monaten Gefängnis verhängt. Darauf hatte der Schöffensenat am Donnerstag bei der Strafbemessung Rücksicht zu nehmen, weil über die nunmehrigen Anklagevorwürfe theoretisch schon damals verhandelt werden hätte können. Als Mittäter beim nunmehrigen Einbruchsversuch und den Sachbeschädigungen wurde der mit einer Vorstrafe belastete, 16-jährige Zweitangeklagte am Donnerstag zu einer Zusatzstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Das Urteil gegen den geständigen und von Günter Flatz verteidigten Jugendlichen ist rechtskräftig.