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Bauerwartungsflächen unter der Lupe

24.02.2024 • 23:00 Uhr
In den Tallagen sind die Bauflächen rar.<span class="copyright"> hartinger</span>
In den Tallagen sind die Bauflächen rar. hartinger

Strategischer Vorschlag einer Studie: Der künftige Umgang der Gemeinden mit Bauerwartungsflächen sollte konkretisiert werden. Für Landesrat Marco Tittler ist dies für weitere Planungen wichtig.

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung Raumplanung, Baurecht) hat jüngst eine Studie an der Technischen Universität Wien (TU) zum Thema „Künftiger Umgang mit Bauerwartungsflächen in Vorarlberg“ in Auftrag gegeben. Hintergrund für die Studie war, dass sich die Funktion der Bauerwartungsflächen in den letzten Jahren geändert hat.

Zudem haben über die Jahre hinweg die Bauerwartungsflächen zum Teil deutlich abgenommen, wobei die räumliche Verteilung des Rückgangs von Bauerwartungsflächen unterschiedlich ist. Im Bezirk Dornbirn waren es im Jahr 2023 48 Hektar, was gegenüber 1999 ein Minus von 60 Prozent bedeutet. Der Bezirk Bregenz wies 2023 191 Hektar (-32 Prozent), Bludenz 108 (-34) und Feldkirch 184 (-48) auf.

Große Unterschiede

Die Aufteilung der Bauerwartungsflächen auf die einzelnen Gemeinden ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Während 2023 etwa Bregenz mit 2,6 Hektar Bauerwartungsflächen-Wohngebiet (bei insgesamt 356 Hektar Bau- und Bauerwartungsflächen) oder Altach mit lediglich 1,9 Hektar Bauerwartungsflächen-Mischgebiet (bei insgesamt 218 Hektar Bau- und Bauerwartungsflächen) wenige Bauerwartungsflächen haben, weisen etwa Blons, Bürs, Düns, Dünserberg, Gaißau, Höchst, Möggers, Rankweil, Schoppernau, Thüringerberg oder Wolfurt über zehn Prozent ihrer Bau- und Bauerwartungsflächen als Bauerwartungsflächen aus.

Gebirge fallen als Bauflächen weitgehend weg.<span class="copyright">Neue</span>
Gebirge fallen als Bauflächen weitgehend weg.Neue

Strategische Vorschläge

In der Studie der TU Wien wurde auch auf die Punkte rechtliche Rahmenbedingungen, planungssystematische Einschätzung, planungsrechtlicher Umgang, fachliche Rahmenbedingungen sowie Bauerwartungsflächen und Baulandumlegung eingegangen.

Abschließend wurden in der Studie strategische Vorschläge im räumlichen Entwicklungsplan aufgeführt. „Planungsstrategische Vorgaben für die künftige Baulandentwicklung sollten künftig in erste Linie im räumlichen Entwicklungsplan festgelegt werden“, heißt es in der Studie unter anderem. „Im räumlichen Entwicklungsplan sollte der künftige Umgang der Gemeinden mit Bauerwartungsflächen konkretisiert werden, also welche Bauerwartungsflächen beibehalten beziehungsweise in Bauflächen oder Freiflächen umgewidmet werden sollen.“

Auseinandersetzen

Der zuständige Landesrat Marco Tittler zur Studie: „Die Funktion der Bauerwartungsflächen hat sich in den letzten Jahren nicht nur durch die Änderung der planerischen Anforderungen, sondern auch durch gesetzliche Bestimmungen geändert. Die Studie zeigt auf, dass für künftige Planungen die Gemeinden sich damit auseinandersetzen sollten, wie sie mit den (bestehenden) Bauerwartungsflächen umgehen, beziehungsweise ob sie beibehalten werden können oder nicht. Eine Neuwidmung von Bauerwartungsflächen ist in der Regel seit der Raumplanungsgesetznovelle 2019 nicht mehr möglich.“

Landesrat Marco Tittler. <span class="copyright">Hartinger</span>
Landesrat Marco Tittler. Hartinger

Das Land Vorarlberg kann durch Raumordnungs- oder Raumplanungsgesetze gewisse Standards festlegen. Die weitgehende Zuständigkeit für Widmungs- und Baufragen liegt aber bei den Gemeinden. „Das Land fungiert grundsätzlich als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und prüft, ob die Gemeinden bei der Erstellung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sowie der räumlichen Entwicklungspläne den Zielsetzungen und den weiteren Vorgaben des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes entsprechen“, führt Tittler aus.

Darüber hinaus seien die Amtssachverständigen der Raumplanungsabteilung beratend in den Gemeinden sowie Regionen tätig. „Weiters besteht ein umfangreiches Förderinstrumentarium, das die Gemeinden bei der Erstellung von verschiedensten räumlichen Entwicklungsplanungen unterstützt. Da komplexe räumliche Herausforderungen in der Regel nicht an den Gemeindegrenzen enden, erfolgt zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit auch eine eigene Förderung von Regionen.“

Regelungen erlassen

Das Land könne außerdem im überörtlichen Interesse Regelungen zur Erreichung der Raumplanungsziele erlassen. Dies sei bislang zur Freiflächensicherung im Rheintal und Walgau (Landesraumplan Grünzone Rheintal und Walgau), zur Flächensicherung für den Hochwasserschutz (Landesraumplan Blauzone Rheintal) sowie zur Regelung von Einkaufszentren (EKZ-Eignungszonen und EKZ-Einzelprojekte) erfolgt.

Tittler weiter: „Zudem liegen das Raumbild Vorarlberg 2030, das Mobilitätskonzept Vorarlberg 2019 oder das Güterverkehrskonzept Vorarlberg 2022 vor.“