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Anwalt verklagt Anwalt wegen Umsatzeinbußen

22.05.2024 • 11:57 Uhr
Anwalt verklagt Anwalt wegen Umsatzeinbußen
klaus hartinger

Klagender Rechtsanwalt wirft beklagtem Rechtsanwalt geschäftsschädigende öffentliche Äußerungen über behauptete weit überhöhte Honorarforderungen des Klägers vor.

Der Rechtsanwalt führt am Landesgericht Feldkirch einen anhängigen Zivilprozess gegen einen Anwalt, ein Medienunternehmen und eine ehemalige Mandantin. Der Kläger wirft den Beklagten geschäftsschädigende öffentliche Äußerungen vor. Demnach sollen der beklagte Anwalt und die Ex-Mandantin medial zu Unrecht behauptet haben, der namentlich genannte Kläger habe weit überhöhte Honorarforderungen gestellt.

In dem Zivilprozess, in dem noch kein Urteil erging, fand am Mittwoch die jüngste Verhandlung statt. Bei seiner Befragung sagte der Kläger, er habe wegen der Berichterstattung des beklagten Medienunternehmens und der Interviews der anderen Beklagten bislang zumindest einen Umsatzrückgang von jährlich 100.000 Euro erlitten. Zu befürchten sei künftig eine Umsatzeinbuße von jährlich 250.000 Euro und damit von 50 Prozent. Damit drohe eine Kanzleischließung.

Der Kläger fordert in dem Rechtsstreit keine Schadenersatzzahlungen, sondern die gerichtliche Feststellung, dass die beklagten Parteien für allfällige künftige Schäden zu haften haben.

Die beanstandete Berichterstattung von 2020 und 2021 bezog sich auf den Honorarprozess, in dem der Kläger von ehemalige Klienten einer Wohnungseigentümerschaft ausständige Zahlungen verlangt. In dem Honorarprozess, in dem mehrere Entscheidungen aufgehoben wurden, ist das jüngste Urteil ausständig.

Disziplinarverfahren

Der Kläger vertrat ab 2014 Wohnungseigentümer einer Wohnanlage wegen angeblicher Mängel bei den Sanitäranlagen. Während des Schadenersatzprozesses mit dem Streitwert von 435.000 Euro wurde der nunmehrige Kläger als Klagsvertreter vom beklagten Anwalt im Jahr 2016 abgelöst. Als klagende Partei trat am Landesgericht nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft auf, sondern alle Wohnungseigentümer.

In einem Disziplinarverfahren wurde der klagende Anwalt, wie berichtet, im März am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien wegen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes zu einer Geldbuße von 15.000 Euro verurteilt. Nach Ansicht der Disziplinarrichter waren die Honorarforderungen des Anwalts gegenüber den Ex-Klienten mit 190.000 Euro weit überzogen.

Zu seinem Disziplinarverfahren beantwortete der Rechtsanwalt am Mittwoch im Zivilprozess keine Fragen. Der Kläger sagte nur, seine Honorarforderung könne zivilrechtlich anders beurteilt werden als standesrechtlich. Seff Dünser