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Mit Amoklauf in Behörden gedroht

11.09.2024 • 11:35 Uhr
Mit Amoklauf in Behörden gedroht

Angeklagter drohte damit, Amok zu laufen, sollte seine BH-Geldstrafe nicht aufgehoben werden.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte mit der Frühpension von 1300 Euro am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Emelle Eglenceoglu verteidigte Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete eine Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe an. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.

Drohung

Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der Angeklagte am 21.11.2023 einer Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und am 22.11.2023 einem Mitarbeiter im Amt der Landesregierung am Telefon mit einem Amoklauf, sollte die über ihn verhängte BH-Geldstrafe nicht aufgehoben werden.

Richter Dietmar Nußbaumer ging nicht von der angeklagten versuchten schweren Nötigung mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis aus, sondern nur von einer versuchten Nötigung. Demnach wollte der Angeklagte mit den telefonischen Drohungen den Behördenmitarbeitern bloß mit einer Körperverletzung drohen. Wegen seines erheblichen Aggressionspotenzials sei eine kombinierte Strafe notwendig, meinte der Strafrichter.

Der BH-Strafbescheid erfolgte angeblich deswegen, weil der Beschuldigte während der Coronazeit mit seinem Auto vorsätzlich gegen eine Absperrung für ein Radrennen gefahren sein soll.

Freispruch beantragt

Der 37-jährige Angeklagte beantragte einen Freispruch. Der Frühpensionist sagte, er habe zu den Behördenmitarbeitern gesagt, man müsse sich nicht wundern, wenn Leute durchdrehen und Amok laufen. Das komme einer Verantwortungsübernahme gleich, merkte der Staatsanwalt an. Seff Dünser