Nebenschauplatz in Zipfelbob-Verfahren

Bergbahn Lech-Oberlech verweigert in Arbeitsprozess mit Gegenforderung Lohnzahlung, weil auch klagender Ex-Mitarbeiter Gebühren für Zipfelbobs veruntreut haben soll.
Richter Gabriel Rüdisser sagte zu Beginn des Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch: „Es geht um wenig und doch um viel.“ Denn die Klagsforderung betrage nur 7400 Euro, die Gegenforderung der beklagten Partei aber 44.000 Euro.
Der anhängige Arbeitsprozess ist ein Nebenschauplatz des Zipfelbob-Ermittlungsverfahrens. Über Jahre hinweg sollen Mitarbeiter der beklagten Bergbahn Lech-Oberlech nach Angaben von Beklagtenvertreter Philipp Längle insgesamt 391.000 Euro an Gebühren für den Verleih von sogenannten Zipfelbobs fürs Befahren der Rodelbahn von Oberlech nach Lech veruntreut haben. Der klagende Ex-Mitarbeiter, so Längle, stehe im Verdacht, davon 44.000 Euro veruntreut und nicht versteuert zu haben.
Dieser Betrag bildet die Gegenforderung der beklagten Bergbahn in dem Arbeitsprozess. Deshalb ist der beklagte Ex-Arbeitgeber nicht bereit, die eingeklagte ausständige Endabrechnung von 7400 Euro nach der im April erfolgten einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem klagenden Ex-Arbeitnehmer zu bezahlen.
Nicht als Beschuldigter geführt
Klagsvertreter Bernd Widerin wies darauf hin, dass der Kläger im anhängigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch gar nicht als Beschuldigter geführt werde. Deshalb habe der Kläger einen Anspruch auf Auszahlung der unstrittigen Entgelte.
Derzeit würden zwei ehemalige Betriebsleiter als Beschuldigte geführt, berichtete Beklagtenvertreter Längle. Es sei allerdings davon auszugehen, dass sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Anzahl der Beschuldigten noch erhöhen werde. Und dass auch gegen Ex-Mitarbeiter wie den Kläger ermittelt werde.
Richter Rüdisser wies in der vorbereitenden Tagsatzung die klagende Partei auf die Gefahr hin, dass der Arbeitsprozess zum Ergebnis führen könnte, dass auch der Kläger an den mutmaßlichen Malversationen beteiligt war. Um den Fortgang des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft abzuwarten, wurde der Arbeitsprozess auf März 2025 vertagt.
Als sogenannte Nebenintervenienten haben sich zwei Ex-Geschäftsführer der Bergbahn aufseiten der beklagten Partei dem Arbeitsprozess angeschlossen. Der neue Geschäftsführer hat nach eigenen Angaben die mutmaßlichen Malversationen aufgedeckt.
Der Kläger merkte an, als Ausgleich für die Trinkgelder fürs Gepäcktragen an der Talstation hätten an der Bergstation Zipfelbobgebühren privat verwendet werden dürfen.
Seff Dünser