Schlagstock zerbrach bei Schlägen auf Köpfe

Zwei geschlagene junge Syrer kamen in Bregenz mit leichten Verletzungen davon.
Wegen der Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. 18 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Aus einer ursprünglich bedingt gewährten und nun widerrufenen Vorstrafe wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung hat der 18-Jährige dem Gericht 600 Euro zu bezahlen.
Seit Juli in U-Haft
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der von Klaus Hartmann verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Staatsanwalt Christoph Stadler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den zur Tatzeit mit 17 Jahren jugendlichen Angeklagten belief sich auf null bis zweieinhalb Jahre Gefängnis.
Der Syrer befand sich seit 19. Juli in Untersuchungshaft und wurde gleich nach der Gerichtsverhandlung enthaftet. Er muss sich, so die Bewährungsauflagen, einem Antigewalttraining unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Der 18-Jährige lebte bislang allein in Vorarlberg, Nun zieht er zu seiner Mutter nach Wien.
Schwere Körperverletzung
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der Angeklagte am 19. Juli am Bregenzer Bodenseeufer bei einer Auseinandersetzung mit einem Teleskopschlagstock zwei jugendlichen Syrern auf den Kopf und die Hände. Dabei zerbrach der Schlagstock. Die beiden Geschlagenen kamen mit leichten Verletzungen davon. Sie forderten vom Angeklagten kein Schmerzengeld.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft für Jugendliche. Der Schöffensenat ging aber im Zweifel davon aus, dass es dem Angeklagten nicht darauf angekommen sei, die beiden Opfer schwer zu verletzen. Das auch deshalb, weil der Angeklagte erst während der Auseinandersetzung von einem Kollegen den Schlagstock überreicht bekommen habe.
Der geschlagene 16-Jährige aus Syrien sagte als Zeuge, er hoffe, dass der Angeklagte gleich nach dem Prozess enthaftet werde. Denn er sei mitverantwortlich für die Eskalation. Zudem sei er selbst auch schon im Gefängnis gewesen und wisse, wie das dort sei.