_Homepage

Doch kein Kreditkartenbetrüger

13.08.2025 • 20:22 Uhr
2448082021

Für Richter ist Mittäterschaft des Angeklagtes nicht erwiesen. Mutmaßliche Betrügerin ist inzwischen gestorben.

Vom Vorwurf des Vergehens des schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Es sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte an den Kreditkartenbetrügereien bewusst beteiligt gewesen sei oder sie selbst begangen habe, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Es gebe keinen Beleg dafür, dass der Angeklagte gewusst habe, dass mit einer gefundenen fremden Kreditkarte eingekauft worden sei.

Glaubwürdige Angaben

Die Angaben des Angeklagten vor Gericht seien sehr glaubwürdig gewesen, so der Richter. Der 54-jährige Angeklagte sagte, seine Bekannte habe ihm erst nach den gemeinsam in Geschäften in Dornbirn getätigten Einkäufen gesagt, dass sie mit einer fremden und nicht mit der eigenen Kreditkarte eingekauft habe. Sie sei inzwischen leider gestorben und könne deshalb seine Aussage nicht bestätigen.

Ein 41-jähriger Arbeiter verlor vor einem Dornbirner Einkaufsmarkt seine Geldtasche mit der Kreditkarte. Auf seinem Handy habe er im Laufe des Tages Abbuchungen von seinem Konto feststellen müssen, sagte der Zeuge. Daraufhin habe er seine Kreditkarte sofort sperren lassen. Mit seiner Kreditkarte seien Waren im Wert von 131 Euro bezahlt worden. Die Kreditkartenfirma habe ihm den Schaden ersetzt. Während seiner polizeilichen Befragung habe ihm eine Polizistin die Geldtasche überreicht, ohne Kreditkarte.

Bekannte des Angeklagten verstorben

Die mittlerweile verstorbene Bekannte des Angeklagten gab die Geldtasche bei der Polizei ab, allerdings ohne Kreditkarte. Sie soll mit der Kreditkarte betrügerisch eingekauft haben.

Ein während der Gerichtsverhandlung gezeigtes Foto einer Überwachungskamera eines Geschäfts zeigt den Angeklagten und dessen Bekannte beim Einkaufen mit der fremden Kreditkarte.