_Homepage

25 Freisprüche von NS-Wiederbetätigung

HEUTE • 14:34 Uhr
25 Freisprüche von NS-Wiederbetätigung
Der Angeklagte sagte, er habe sich mit seinen vor allem auf WhatsApp verschickten Bildern mit NS-Bezug nicht wiederbetätigen wollen. Symbolfoto: APA, Stiplovsek

Geschworene sprachen Angeklagten, der Bilder mit NS-Bezug verschickte, überraschenderweise frei.

Von den angeklagten 25 Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wurde der von German Bertsch verteidigte Angeklagte in einem Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig freigesprochen.

Überraschung

Die acht Geschworenen hielten den unbescholtenen 29-Jährigen aus dem Bezirk Feldkirch in allen 25 Anklagepunkten mit jeweils 8:0-Stimmen überraschenderweise für nicht schuldig. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass Geschworene ihre Entscheidung nicht begründen.

Der angeklagte Angestellte im Gesundheitswesen sagte, er habe sich mit seinen vor allem auf WhatsApp verschickten Bildern mit NS-Bezug keineswegs nationalsozialistisch wiederbetätigen wollen.

Vorwurf des bedingten Vorsatzes

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten allerdings einen bedingten Vorsatz vor. Demnach habe er es in Kauf genommen und ernstlich für möglich gehalten, dass er mit den verschickten Fotos gegen das Verbotsgesetz verstoßen könnte.

Der angeklagte Österreicher türkischer Herkunft verschickte etwa Fotomontagen, auf denen Adolf Hitler Ausländer herabwürdigt. Eine andere Fotomontage zeigte eine „Hitler-Sport-Schokolade“ der Geschmacksrichtung „Rassissnuss – mit kandierter Phobie und Vorurteilen“, mit dem Konterfei von Hitler.

Zwei Fotomontagen leitete der Angeklagte an WhatsApp-Gruppen mit mehr als 30 Menschen und damit nach der Gesetzesauslegung an viele Personen weiter. Deshalb hätte dabei bei einem Schuldspruch die Strafdrohung nicht sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen, sondern ein bis zehn Jahre.

Schuldsprüche für vergleichbare Postings

In Geschworenenprozessen nach dem Verbotsgesetz werden Angeklagte am Landesgericht für vergleichbare geschmacklose Postings mit NS-Bezug von stets wechselnden Laienrichtern in der Regel nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Unbescholtene Angeklagte werden zu Geldstrafen oder Geldstrafen mit bedingten Haftstrafen verurteilt.