Fünf Haftstrafen sind noch nicht verbüßt

Zehn Monate Gefängnis nach versuchtem Einbruch.
Der 21-Jährige aus dem Bezirk Bludenz wurde am Dienstag bereits zum zehnten Mal strafrechtlich verurteilt. Über den türkischen Staatsbürger wurde am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Einbruchsdiebstahls eine Haftstrafe von zehn Monaten verhängt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Zigarettenautomat
Nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter hat der 21-Jährige zusammen mit zwei Mitangeklagten in einer Nacht im Juni in Bludenz versucht, bei einem Kiosk einen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Der Angeklagte fragte den Richter zuletzt, wie lange er insgesamt im Gefängnis sein müsse. Nunmehr hat der junge Mann 34 Monate aus fünf Haftstrafen noch nicht verbüßt. Vier frühere Haftstrafen im Gesamtausmaß von 24 Monaten wurden in der Vergangenheit aufgeschoben, damit er im März nächsten Jahres seine Lehre abschließen kann. Dabei handelt es sich um Freiheitsstrafen von fünf und sieben sowie zwei Mal sechs Monaten.
Furcht vor Abschiebung
Der Türke befürchtet, dass er in die Türkei abgeschoben werden wird. Er wisse, dass er sich strafrechtlich und fremdenrechtlich auf dünnem Eis bewege, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Zehn Monate Gefängnis für den versuchten Einbruch seien angesichts der bereits offenen Haftstrafen gerade noch angemessen, sagte der Strafrichter.
Geldstrafen
Als Mittäter beim Einbruchsversuch kam ein mit zwei Vorstrafen belasteter 20-Jähriger mit einer Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) davon. Auch der Drittangeklagte war nach Überzeugung des Richters an der Straftat beteiligt. Der dreifach vorbestrafte 19-Jährige wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Auch diese Urteile sind nicht rechtskräftig.
Spur zum Täter
Ein Nachbar hatte den Einbruchsversuch beobachtet und die Polizei alarmiert. Auf der Flucht ließen die Täter einen Rucksack liegen. Darin befanden sich eine Sturmhaube, auf der DNA-Spuren des 21-Jährigen sichergestellt wurden, und eine Schildmütze mit der DNA des 19-Jährigen.
Zwei der drei Angeklagten gaben an, sie hätten beim Einbruch nur zugesehen. Dann hätten sie verurteilt werden können, weil sie die Polizei über die Tat nicht informiert haben, merkte der Richter an.