Haftstrafe: 16-jährigen Radfahrer überfallen

Zwei Jahre teilbedingte Haft für vorbestraften 19-Jährigen.
Der geständige Angeklagte hat am 26. September in Dornbirn nachts auf der Straße einen 16-Jährigen vom Rad gestoßen, ihn gewürgt und mit dem Abstechen bedroht. Danach hat der 19-jährige Rumäne dem Radfahrer das Smartphone mit dem Zeitwert von 250 Euro weggenommen.
Vor allem deswegen wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Haftmonate wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem leicht verletzten Opfer 500 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Martin Rützler verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Für den jungen Erwachsenen belief sich der Strafrahmen auf null bis zehn Jahre Gefängnis.
Der Schuldspruch erfolgte nicht nur wegen Raubes, sondern auch wegen versuchter Unterdrückung eines Beweismittels. Denn der auch wegen Suchtgiftdelikten vorbestrafte 19-Jährige hat am 16. September bei einer polizeilichen Drogenkontrolle beim Dornbirner Bahnhof versucht, ein Päckchen mit mehreren Gramm Marihuana zu schlucken.
Geständnis und Übergabe
„Manchmal kann das Gefängnis heilsam sein“, sagte Verteidiger Rützler. Die mehrwöchige Untersuchungshaft habe seinen Mandanten zur Besinnung gebracht. Vor Gericht gab der Angeklagte den Straßenraub zu, den er vor der Polizei und vor dem Haftrichter noch bestritten hatte. Der Untersuchungshäftling veranlasste, dass seine Mutter dem Verteidiger das im Keller versteckte geraubte Smartphone übergab. Der Rechtsvertreter überreichte Opferanwalt Stefan Denifl während der Gerichtsverhandlung als Wiedergutmachung das Handy.