Zum zweiten Mal sexuell missbraucht

15 Monate teilbedingte Haft für unbescholtenen 40-Jährigen.
Mit 15 Jahren ist das Mädchen nach Überzeugung des Richters im Februar ein zweites Mal sexuell missbraucht worden, dieses Mal von einem anderen Schwager. Die Tat des Angeklagten sei besonders verwerflich, weil er vom früheren Missbrauch seines Opfers gewusst habe, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung.
Der Strafrichter verurteilte am Donnerstag den unbescholtenen 40-Jährigen am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeiter der Schülerin 3000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahre Gefängnis.
Alkohol gegeben
Nach Ansicht des Richters hat der im Bezirk Bregenz lebende Osteuropäer am Abend des 6. Februar der 15-jährigen Schwester seiner Lebensgefährtin so viel Alkohol zum Trinken gegeben, dass sie erbrechen musste. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Erwachsene danach der alkoholisierten Jugendlichen das T-Shirt ausgezogen, ihre nackten Brüste geküsst und sie im Intimbereich berührt. Als das Mädchen in der Wohnung vor ihm flüchtete, hat der Angeklagte der Jugendlichen laut Urteil vergeblich Geld für Sex angeboten. Erst als sie ihn neuerlich aufgefordert habe, von ihr abzulassen, habe sich der einsichtig gewordene Angeklagte in seine Garage zurückgezogen.
Der 40-Jährige hatte an jenem Tag die Schülerin zu beaufsichtigen, die ihre Schwester besuchte. Die Lebensgefährtin des Beschuldigten arbeitete zur angeklagten Tatzeit. Sie und der Angeklagte haben einen gemeinsamen Sohn. Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Der Richter hielt aber nur die Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig.
Mit acht Jahren ist das Mädchen schon einmal missbraucht worden. 2013 wurde das Kind von einem anderen Schwager im Intimbereich berührt. Dafür wurde der 1992 geborene Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen rechtskräftig verurteilt. 2014 wurde über den Vorbestraften am Landesgericht eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt, davon acht Monate unbedingt.