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Richter: Frauen müssen geschützt werden

10.10.2022 • 20:33 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Symbolbild/Hartinger

50-Jähriger legte Berufung gegen strenge Strafe des Landesgerichts Feldkirch ein. Nun entschied das OLG.

Der Angeklagte zähle nicht zu jenen Gewalttätern, die ihre Frau und ihre Kinder dauernd verprügeln, sagte der Feldkircher Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Er sei daheim vor allem psychisch gewalttätig gewesen, mit Drohungen, unter der Verwendung von Waffen, wie einem Küchenmesser, einer Machete und einer Schreckschusspistole. Aber auch diese Form von Gewalt habe sich traumatisierend auf die Ehefrau und die minderjährige Stieftochter des Angeklagten ausgewirkt. Die Opfer hätten Martyrien erleben müssen.

Strenge Strafe

Wegen häuslicher Gewalt in verschiedenen Formen wurde der unbescholtene 50-Jährige rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte das Urteil des Landesgerichts Feldkirch. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Klaus-Dieter Gosch mit. Der vollen Berufung des Angeklagten wurde keine Folge gegeben. Das Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch und hielt die strenge Strafe für den Unbescholtenen für angemessen.

Die Verurteilung erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, fortgesetzter Gewaltausübung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Urkundenfälschung. Die Strafdrohung für die das Strafmaß bestimmende versuchte schwere Nötigung betrug wegen der Verwendung einer Waffe ein bis fünf Jahre Gefängnis.

Trennung verhindern

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte seine Gattin über Jahre hinweg gestoßen und dabei misshandelt. Demnach hat der Türke aus dem Oberland die 38-jährige Rumänin zudem mit einem Küchenmesser und einer Schreckschusspistole bedroht. Damit wollte er laut Urteil die Herausgabe ihres Autoschlüssels erzwingen und die Trennung verhindern. Des Weiteren hat er ihr nach Überzeugung des Richters damit gedroht, sie und die beiden gemeinsamen Kinder umzubringen.

Gefälschte Unterschrift

Der angeklagte Untersuchungshäftling gab nur eine gefälschte Unterschrift bei einer Autoabmeldung zu und bestritt alle anderen Vorwürfe.
Richter Mitteregger merkte an, Frauen müssten geschützt werden. Auf häusliche Gewalt müsse auch zur Abschreckung der Allgemeinheit mit harten Strafen reagiert werden.