Verletzt: Frau warf
Messer auf Ehemann

Küchenmesser steckte in seinem Oberschenkel. 43-Jährige kam mit Geldbuße als Diversion davon.
Die geständige Angeklagte warf am 23. Oktober während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Bregenz ein Küchenmesser auf ihren Ehemann. Das Messer blieb im rechten Oberschenkel des 44-Jährigen stecken. Er sagte als Zeuge vor Gericht, sie habe das Messer dann herausgezogen und seine Wunde versorgt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den Vorfall nur als Körperverletzung an. Richter Richard Gschwenter gewährte der unbescholtenen 43-Jährigen am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Demnach muss die arbeitslose Türkin dem Gericht als Geldbuße 300 Euro bezahlen und ihrem nun getrennt von ihr lebenden Mann als Schmerzengeld 100 Euro. Die Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger waren mit der Diversion einverstanden. Damit soll ihr eine Vorstrafe erspart bleiben.
Zusätzlicher Anklagevorwurf
Freigesprochen wurde die von Verfahrenshelferin Andrea Concin verteidigte Angeklagte vom zusätzlichen Anklagevorwurf der gefährlichen Drohung. Denn für Richter Gschwenter war nicht zweifelsfrei erwiesen, dass die Angeklagte wenige Sekunden vor dem Messerwurf ihrem Ehemann das Küchenmesser an den Hals gehalten und ihm damit gedroht hat, ihn umzubringen. Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Fußenegger einverstanden war, ist rechtskräftig. Der öffentliche Ankläger hatte in seinem Schlussplädoyer auf seine Verpflichtung zur Objektivität hingewiesen und einen Freispruch beantragt.
Verteidigerin Concin, die kürzlich zur Vizepräsidentin der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger gewählt wurde, verwies auf widersprüchliche Angaben des Belastungszeugen. So habe der Mann seiner Mandantin behauptet, beim Abwehren des Messers eine Schnittverletzung im Gesicht erlitten zu haben. Auf den von der Polizei aufgenommenen Fotos sei davon aber nichts zu sehen, waren sich die Verteidigerin und der Staatsanwalt einig.