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Wasserpistole geklaut: Haftstrafe verringert

13.06.2024 • 18:00 Uhr
ABD0004_20240213 – INNSBRUCK – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Eingangsbereich des Landesgerichts (Oberlandesgericht), anlŠsslich der Tagsatzung mit Entscheidung Ÿber Insolvenzantrag gegen Rene Benko, aufgenommen am Dienstag, 13. Februar 2024, in Innsbruck. – FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER
Die Verhandlung fand am Oberlandesgericht Innsbruck statt. APA/EXPA/JOHANN GRODER

Vorbestrafter stahl in Tankstelle räuberisch Thunfischdosen und Spritzpistole und klaute als Autostopper Geldtasche. Berufungsgericht setzte Strafe auf zwei Jahre herab.

Welche Strafe für kleinere Diebstähle angemessen ist, hängt von den Umständen ab. Wegen räuberischen Diebstahls, Diebstahls, Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte im Oktober 2023 am Landesgericht Feldkirch in einem Schöffenprozess zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sechs Monate aus einer widerrufenen vorzeitigen Haftentlassung. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf zweieinhalb Jahre Haft..

Freiheitsstrafe herabgesetzt

Das Innsbrucker Oberlandesgericht setzte am Donnerstag in der Berufungsverhandlung die Freiheitsstrafe um sechs Monate auf eineinhalb Jahre herab. Insofern wurde der Strafberufung des Angeklagten stattgegeben. Der Berufungssenat bestätigte aber den Widerruf der sechs Monate aus der bedingten Entlassung.

Damit beträgt die Gesamtstrafe jetzt zwei Jahre und nicht mehr zweieinhalb Gefängnis. Bereits im April wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen den Schuldspruch zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis.

Mitarbeiterin umgestoßen

Der arbeitslose und durch Drogenersatzmedikamente beeinträchtigte 34-Jährige riss nach den gerichtlichen Feststellungen im Juni 2023 in einem Feldkircher Tankstellenshop Verpackungen von drei Lufterfrischern auf und stahl eine Wasserspritzpistole und drei Thunfischdosen. Beim Hinausgehen stieß der Dieb einen ihm den Weg versperrenden Tankstellenmitarbeiter zur Seite, der deswegen auf den Boden fiel.

Im Juli 2023 stahl der Angeklagte nach Ansicht der Richter als Anhalter die Kellnergeldtasche mit 460 Euro und eine Bankomatkarte einer 25-jährigen Autolenkerin gestohlen, die ihn mitfahren ließ. Drei Tage zuvor wurde der 34-Jährige am Landesgericht verurteilt.

Der Staatsanwalt wies im Feldkircher Schöffenprozess darauf hin, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit einmal wegen räuberischen Diebstahls verurteilt worden ist. Erschwerend wirkten sich vor allem die fünf einschlägigen Vorstrafen und der rasche Rückfall aus. Der Angeklagte wurde dazu verpflichtet, dem Tankstellenbetreiber 20 Euro und der Autofahrerin 450 Euro als Schadenersatz zu bezahlen.

Der Verteidiger vertrat den von den Strafrichtern nicht geteilten Standpunkt, die Tat in der Tankstelle sei kein räuberischer Diebstahl, sondern nur ein Diebstahl.