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Zweifelsfreispruch von erfundenem Missbrauch

08.07.2024 • 15:00 Uhr
Zweifelsfreispruch von erfundenem Missbrauch
KLAUS HARTINGER (SYMBOLBILD)

Richter nicht überzeugt davon, dass 18-Jährige wahrheitswidrig angab, im Schlaf missbraucht worden zu sein.

Von den Vorwürfen des Verbrechens der Verleumdung sowie der Vergehen der falschen Zeugenaussage und der Anstiftung zur falschen Zeugenaussage wurde die unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Konstanze Manhart nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage hätte die mögliche Höchststrafe für die zu den angeklagten Tatzeiten jugendliche Beschuldigte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen.

Wahrheitswidrige Behauptung

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird der 18-Jährigen zur Last gelegt, sie habe vor der Polizei bewusst wahrheitswidrig behauptet, im Oktober 2022 im Bezirk Feldkirch von einem jungen Mann im Schlaf sexuell missbraucht worden zu sein. Zudem soll sie zu Unrecht behauptet haben, sie sei vor dem Vorfall noch Jungfrau gewesen. Und sie soll eine Zeugin zur falschen Aussage angestiftet haben, ihre Jungfräulichkeit vor dem Vorfall zu bestätigen.

Der Strafrichter entschied im Zweifel zugunsten der Angeklagten. Er könne nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die Angeklagte verleumderisch gelogen habe, sagte Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Dabei sie auch die angeschlagene psychische Verfassung der Angeklagten zu berücksichtigen gewesen. Manches spreche zwar für die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Aber er könne nicht hundertprozentig sagen, was tatsächlich vorgefallen sei und was nicht.

Ermittlungen laufen

Nach den belastenden Aussagen der jungen Frau wurde gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person geführt. Letztlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und klagte das mutmaßliche Opfer an.